eingebracht in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 9. Juli 2015 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 3, Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (682 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (747 d.B.)
§36 des Schulunterrichtsgesetzes sieht für Wiederholungen von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten der abschließenden Prüfung folgende Termine vor:
a) innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres,
b) innerhalb von sieben Wochen nach den Weihnachtsferien und
c) innerhalb der letzten neun oder, wenn es die Terminorganisation erfordert, zehn Wochen des Unterrichtsjahres.
Da die Terminmöglichkeit nach Punkt c) in der Praxis mit dem Haupttermin zusammenfällt, ist eine erstmalige Wiederholung frühestens gemäß Punkt a) innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres möglich, also in etwa nach vier Monaten.
Somit werden Schüler in ihrem weiteren Lebensweg möglicherweise entscheidend behindert, da weitere Planungen oft von der erfolgreichen Ablegung der Matura abhängen. Da ein früherer Wiederholungstermin laut Schulunterrichtsgesetzt möglich wäre, ist ein solcher mit einer Verordnung leicht umsetzbar.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, über eine Verordnung einen Wiederholungstermin für Teilprüfungen bzw. für Prüfungsgebiete der abschließenden Prüfung, der noch im gleichen Schuljahr des Haupttermins liegt, zu ermöglichen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
14.14
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl mein Vorredner da zu einem Rundumschlag ausgeholt hat, möchte ich doch auf einen Teilaspekt seiner Rede eingehen, den beim letzten Tagesordnungspunkt auch schon Kollege Schmid angesprochen hat, nämlich das Problem der SchulabbrecherInnen, das uns natürlich nicht kalt lässt. Wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit im europäischen Vergleich, aber das macht uns keineswegs zufrieden.
Es ist nach wie vor ein großer Handlungsauftrag, den wir auch annehmen, mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Modellen. Wir haben das Jobcoaching, wir haben die Produktionsschulen, wir lassen Jugendliche nicht allein, wir lassen sie nicht im Stich. Jeder arbeitslose Jugendliche ist einer oder eine zu viel. Bitte unterstützen Sie uns auch in diesem Engagement, indem wir auch aufmerksam sind, wenn Schüler/Schülerinnen nicht in der Schule erscheinen, dass man auch im persönlichen Umfeld entsprechende Aufmerksamkeit walten lässt und diesen jungen Menschen Hilfe angedeihen lässt.
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