Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 119

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der budgetären Situation des Bundes keinen Spielraum für alle anderen Kultureinrich­tungen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


14.53.17

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Mir war der Antrag nicht bekannt. Es wäre vielleicht hilfreich, ihn den Kolleginnen und Kollegen auch zur Verfügung zu stellen, wenn wir zustimmen sol­len. (Abg. Zinggl: Das ist vielleicht ein Hinweis, dass Sie ihn unterstützen sollten!) Lie­ber Josef, ich habe gut aufgepasst, was er vorgebracht hat, und das genügt mir.

Nun zum Gesetz, das wir heute hier beschließen. Die Vorgeschichte ist folgende: ein sehr kritischer Rechnungshofbericht, acht Sitzungen des Unterausschusses zum Rech­nungshof in der Causa Bundestheaterholding; dann das ICG-Gutachten in Hinblick auf die Evaluierung dieser Organisationsform und nach dem Burgtheaterskandal und dem Kontrollversagen der Holding auch ein konkreter Expertenvorschlag von der ICG, wie wir diese Holding weiterentwickeln.

Wir sollen eine strategische Managementholding machen, und das haben wir getan. Der Herr Minister hat eine Regierungsvorlage vorgestellt, in der strukturelle Verbesse­rungen stattfinden, um die gegenseitige Abstimmung der Bühnengesellschaften mit der Holding zu verbessern. Es gibt im Gesetz einen klaren Kontrollauftrag und klar defi­nierte Controllinginstrumente. Für mich besonders erfreulich ist die in § 4 Abs. 1 Zif­fer 4 festgelegte Dreijahresleistungs- und ‑zielvereinbarung, die die Holding mit den Tochtergesellschaften abzuschließen hat. In diesen Vereinbarungen ist das gesamte Budget in Dreijahresplänen über Rechte und Pflichten festzulegen, und es ist darin auch festzulegen, welche Sonderinvestitionen unter Umständen geplant sind. Gleich­zeitig soll in dieser Zielvereinbarung auch eine Sanktionsmöglichkeit vorgesehen wer­den, wenn die jeweiligen Gesellschaften diese Zielvereinbarungen nicht einhalten.

Eine Zielvereinbarung ist der Schlüssel zur Planbarkeit und Effizienzkontrolle. Es ist nicht ein Nice-to-have und Wünsch-dir-was, sondern es ist für die Bühnengesellschaf­ten verpflichtend, derartige Dreijahrespläne zu erstellen und Zielvereinbarungen abzu­schließen, roulierend für jedes weitere Jahr und nicht bloß für die Sondermittel, son­dern für das gesamte Budget der jeweiligen Bühnengesellschaft. Die festgelegten Stra­tegien in dieser Leistungs- und Zielvereinbarung haben sich selbstverständlich auch an dem kulturpolitischen Auftrag zu orientieren, und diese Zielvorgaben sind jeweils nach den budgetären Möglichkeiten danach zu formulieren.

Budgetär statten wir die Bundestheater jetzt mit mehr Mitteln aus. Ich begrüße das, Herr Zinggl, auch deshalb, weil die Bühnengesellschaften damit nicht nur den kultur­politischen Auftrag erfüllen können, sondern das sichert auch den Fortbestand der Ge­sellschaften über das nächste Jahr hinaus. Es macht ja nichts, wenn wir zwar jetzt in Hinblick auf mehr Effizienz Vorschläge machen, die sich aber erst in Folgejahren aus­wirken, und die Bühnengesellschaften nicht positiv bilanzieren können.

Wir stärken die Holding über die Genehmigung der Unternehmenskonzepte und die Richtlinienkompetenz ganz eindeutig. Die wird wichtig sein, wenn man ein konzernein­heitliches Rechnungs- und Buchhaltungswesen einführt, wenn man Beteiligungs- und Finanz-Controllinginstrumente schafft, wenn es zu einheitlichen Regelungen bezüglich der Personalverrechnung kommen soll, wenn das interne Kontrollsystem und die Re­vision aufeinander abgestimmt werden sollen und die IT-Systeme soweit modernisiert werden, dass auch Effizienzpotenzial drinnen ist.

 


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