der eine lange öffentliche Diskussion vorausgegangen ist: Prüfungen des Rechnungshofes, Empfehlungen des Rechnungshofes, im Haus hat der Rechnungshof-Unterausschuss getagt und auch Empfehlungen ausgearbeitet. Der Herr Minister hat eine Studie in Auftrag gegeben, die verschiedene Varianten geprüft und ausgearbeitet und Empfehlungen abgegeben hat.
Das Ergebnis – das kann man, glaube ich, mit Fug und Recht sagen –, das heute vorliegt, ist die größte Strukturreform der Bundestheater seit ihrer Ausgliederung. Und das ist ja mittlerweile auch schon eine lange Zeit her, nämlich 15 Jahre.
Die Abwägung der Maßnahmen hat sich im Spannungsfeld bewegt zwischen einerseits der Wahrung der künstlerischen Freiheit für die Theater, andererseits der notwendigen Kontrolle, was in den letzten Jahren sehr deutlich geworden ist, und drittens der Planbarkeit der Finanzierung in längerfristigen Zeiträumen.
Es sind entsprechend dieser Analysen, Diskussionen und Empfehlungen viele Maßnahmen gesetzt worden beziehungsweise werden heute im vorliegenden Gesetz beschlossen. Das eine betrifft die Sicherstellung, die längere Planbarkeit der Finanzierung durch die Basisabgeltung, die erhöht wird und auf längere Zeit auch vertraglich festgelegt wird.
Frau Kollegin Lintl, da unterscheiden wir uns sehr vom Zugang des Teams Stronach. Wir bekennen uns zur öffentlichen Finanzierung der Bundestheater, wir wollen nicht, dass die Theater abhängig werden von der Gunst von Millionären, die ihnen private Mittel zur Verfügung stellen oder nicht. Wenn zusätzlich Mittel kommen, so ist uns das willkommen, aber das kann keine Basis für die Finanzierung der Bundestheater sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Holding wird durch die Maßnahmen, die wir heute setzen, gestärkt. Ich habe gesagt, es hat eine Studie gegeben, die verschiedene Varianten ausgearbeitet hat und die zu dem Schluss gekommen ist, dass eine strategische Management-Holding die sinnvollste Variante für die Österreichischen Bundestheater wäre. Das ist das Konzept, das in dieses Gesetz eingeflossen ist. Und: Der Minister bekommt bessere Durchgriffsrechte. Ich denke, das ist gut und richtig, denn es geht um öffentliche Mittel und um öffentliches kulturpolitisches Interesse. Da ist auch die politische Entscheidung gefragt und angebracht.
Die Verantwortungen werden klar geregelt und aufgeteilt. Die Bühnen erhalten weiterhin die Unabhängigkeit in der künstlerischen Verantwortung. Es ist uns sehr wichtig gewesen, dass das weiterhin gewährleistet wird. Die Holding bekommt eine zentrale Rolle bei der Gebarung, bei der Kontrolle und beim Controlling und, wie gesagt, der Minister bei der Festlegung der kulturpolitischen Leitlinien und bei der Ernennung der künstlerischen und kaufmännischen Geschäftsführer und bei der Verteilung der Basisabgeltung, um da die entsprechenden Schwerpunkte festzulegen.
Es ist also eine tatsächlich auf breiter Diskussion und Fakten basierende, sehr ausgewogene Reform, die heute hier vorliegt. (Beifall bei der SPÖ.)
15.26
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 679 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
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