Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 127

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Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Ziffer 7 eingebracht.

Wer hierfür stimmt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

15.27.525. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (588 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird (709 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


15.28.20

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle des Kunstförderungsgesetzes regelt im Wesentlichen eine Spe­senvariante für die Beirats- und Jurymitglieder, wogegen an sich grundsätzlich nicht unbedingt etwas einzuwenden ist. Aber aus unserer Sicht wird bei dieser kleinen No­velle des Kunstförderungsgesetzes ein Anlass ausgelassen, einen aus unserer Sicht wesentlichen Missstand zu bereinigen.

Wie wir wissen, ist im Kunstförderungsgesetz die Vergabe im Grunde genommen von rund 100 Millionen € an Steuergeldern und Subventionen im Kunstbereich durch das Kunst- und Kulturressort geregelt. Bei dieser Vergabe werden Beiräte und Jurys hinzu­gezogen, um das entsprechend zu verteilen. Dabei ist leider Gottes immer wieder fest­zustellen, dass Personen, die Mitglieder in den Beiräten oder Jurys sind und Förde­rungen empfehlen, leider Gottes auch oft in sehr kurzen Zeiträumen, im gleichen Jahr mit jenen Personen identisch sind, die Förderungen erhalten.

Das ergibt keine gute Optik. Es ist vielleicht auf den ersten Blick nicht unbedingt pro­blematisch, aber wenn man sich überlegt, dass das öfter vorkommt, dann sehen wir das schon so.

Beispiele dafür gibt es einige. Etwa war Martina Theininger im Jahr 2013 gleichzeitig Mitglied im Beirat für Filmkunst sowie in der Jury des Startstipendiums für Filmkunst und


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