Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 128

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hat im gleichen Jahr von dieser Abteilung eine Förderung von 5 000 € bekommen. Ein weiteres Beispiel ist Elisabeth Scharang, die in der Projektkommission saß, die ent­scheidet, welche eingereichten Filmprojekte gefördert werden sollen, und selbst eben­so eine Förderung in der Höhe von etwa 9 500 € bekommen hat. Das sind also Dinge, die, glaube ich, nicht sehr schön sind.

In diesem Sinne und auch, um Transparenz herzustellen, darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mölzer, Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trans­parenz in der Kunstförderung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert, in den Förderrichtlinien gem. § 8 Kunstförderungsgesetz Vorkehrungen zu treffen, dass für Personen, die gem. § 9 Kunstförderungsgesetz in Beiräte oder Jurien berufen wur­den, in jenem Jahr in dem sie über die Gewährung von Förderungen mit beraten, selbst keine Förderungen im Sinne des Kunstförderungsgesetzes erhalten.“

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Ich denke, dieser Antrag würde da Transparenz schaffen, und hoffe auf breite Zustim­mung. Die Ausrede, dass es vielleicht zu wenig Fachexperten für diverse Beiräte oder Jurys gäbe, glaube ich, zählt nicht. Wir haben bei den bildenden Künsten auf jeden Fall eine sehr große Auswahl, aber auch in der Literatur in deutscher Sprache genug Ex­perten, damit das problemlos möglich wäre. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.31


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mölzer, Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Trans­parenz in der Kunstförderung

eingebracht in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 9. Juli 2015 im Zuge der Behandlung der Behandlung von TOP 5, Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (588 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz ge­ändert wird (709 d.B.)

Das Kunst- und Kulturministerium fördert jährlich künstlerisches Schaffen in Österreich und seine Vermittlung im Ausmaß von knapp 100 Millionen Euro. Wie der einzelne Kunstschaffende zu einer Förderung kommt, ist im Kunstförderungsgesetz geregelt. Die­ses Gesetz sieht auch vor, dass zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsan­gelegenheiten Beiräte oder Jurys eingesetzt werden können.

Im jährlichen Kunstbericht ist nachzulesen, wer in diese Beiräte und Jurys berufen wurde und wer Förderungen bekommen hat. So kann auch immer wieder festgestellt werden, dass Personen, die Förderungen empfehlen, ident sind mit Personen, die För­derungen erhalten.

 


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