Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 129

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Beispielsweise war Frau Martina Theininger 2013 im Beirat Filmkunst und in der Jury Startstipendium für Filmkunst (beide Abteilung V/3) und hat im gleichen Jahr von dieser Abteilung eine Förderung von 5.000 Euro bekommen. Oder Frau Elisabeth Scharang saß in der Projektkommission, die entscheidet, welche eingereichten Filmprojekte ge­fördert werden, und bekam selbst eine Förderung von 9.480 Euro.

Im Sinne von Transparenz sollten jenen Personen, die gem. § 9 Kunstförderungsge­setz in Beiräte oder Jurys berufen wurden, nicht im gleichen Zeitraum auch eine Förde­rung im Sinne des Kunstförderungsgesetzes erhalten.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert, in den Förderrichtlinien gem. § 8 Kunstförderungsgesetz Vorkehrungen zu treffen, dass für Personen, die gem. § 9 Kunstförderungsgesetz in Beiräte oder Jurien berufen wur­den, in jenem Jahr in dem sie über die Gewährung von Förderungen mit beraten, selbst keine Förderungen im Sinne des Kunstförderungsgesetzes erhalten.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


15.31.24

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ich möchte das Kunstförderungsgesetz nur kurz für die Zu­seherinnen und Zuseher erläutern, damit sie wissen, worum es geht.

Das Kunstförderungsgesetz sieht unter anderem vor, dass der Bundesminister zur Vor­bereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner Kunstsparten Bei­räte und Jurys einsetzen kann; aktuell gibt es 13 Beiräte und 50 Jurys. Die haben bera­tende Funktion. Die Mitglieder haben die Aufgabe, inhaltliche Empfehlungen für die jähr­lich rund 6 000 einlangenden Förderansuchen abzugeben.

Mit der vorliegenden Novelle wird dieses Kunstförderungsgesetz um eine Verordnungs­ermächtigung ergänzt, die dem Bundeskanzler die Möglichkeit zur Festlegung von Sit­zungsgeldern für die Mitglieder von Beiräten und Jurys im Bereich Kunstförderung gibt. Auch Reisekosten- und Barauslagenersatz können dann per Verordnung pauschaliert werden. 2014 waren 107 Männer und 123 Frauen als ExpertInnen in diesen Beiräten und Jurys tätig. Es wurden rund 187 000 € an Reisekosten und Sitzungsgeldern aufge­wendet. Wenn man das dividiert, kommt man drauf, dass es eine vertretbare Größe bei dieser wichtigen Angelegenheit ist. Künftig werden die Reisekosten entsprechend den im Bundesdienst geltenden Reisegebührenvorschriften 1955 abgegolten.

Die Sitzungsgelder sind durch Verordnung des Kanzlers entsprechend den einzelnen beirats- und juryspezifischen Anforderungen festzulegen. Darüber hinaus kann die Ver­ordnung im Interesse der Verwaltungsökonomie auch eine Pauschalierung vorsehen.

Die Neuregelung, meine Damen und Herren, verursacht keine Mehrkosten für den Bund und sieht auch keine Erweiterungen dieser Vergütungen vor. Das ist, denke ich, eine positive Entwicklung in Richtung sparsamer Verwaltung und Transparenz.

Festhalten möchte ich noch, dass sich das System, wonach unabhängige ExpertInnen in diversen Beiräten und Jurys ihre Empfehlungen für die Entscheidung des Ressorts abgeben, über die Jahre hin gut bewährt hat. Das sind ExpertInnen, diese Menschen


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