Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 130

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sind vom Fach, sie haben hohes Fachwissen und können bewährte Strukturen im Be­reich der zeitgenössischen Kunst sicher einschätzen. Gleichzeitig kann auf neue Ent­wicklungen und innovative Vorhaben im Bereich der Kunst rasch reagiert werden, da­mit neue Impulse ausreichend Raum erhalten, denn letztendlich geht es darum, posi­tive Rahmenbedingungen für die Kunst zu schaffen und die Kunstschaffenden bei ihrer Arbeit optimal zu unterstützen.

Ich danke an dieser Stelle allen BeirätInnen und Jurymitgliedern für ihre wertvolle und unterstützende Tätigkeit.

Zum Kollegen Mölzer möchte ich sagen, dass das grundsätzlich verständlich ist und ich es durchaus nachvollziehen kann. Trotzdem möchte ich aber – Sie haben es kurz erwähnt – sagen: Die wirklichen ExpertInnen in Österreich sind nicht so breit gesät. Wir glauben, dass es gescheiter ist, dass wir österreichische statt ausländische ExpertIn­nen im Einsatz haben. Es ist aber wesentlich, dass, wenn eine Expertin durch ein ei­genes Projekt betroffen ist, sie in diesem Beirat gar nicht mitstimmen darf.

Ich denke, das ist eine gute Lösung, und daher würden wir auch gerne so verbleiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dies­ner-Wais. – Bitte.

 


15.34.37

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren hier im Plenum! Kunst und Kultur prägt unser Land, auch nach außen hin. Daher ist es natürlich besonders notwendig, Kunst und Kultur zu fördern, sonst ist das nicht möglich.

Unser Kunst- und Kulturministerium fördert unsere Künstler mit jährlich 90 Millionen €. Den detaillierten Umfang dahin gehend, wie die Mittel eingesetzt werden, sehen wir im Kunstbericht. Das Kunstförderungsgesetz regelt genau den Zugang zu den Förde­rungsmitteln. Für die Vorbereitung der Förderungen gibt es eben die Fachabteilung in der Kunstsektion, die Beiräte und die Jurys, die da tätig werden.

Derzeit erfolgt die Vergütung so, dass die Mitglieder der Beiräte und Jurys ihre Rech­nungen und Reisekosten legen. Dafür soll jetzt eben noch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Rechtssicherheit zu geben. Mein Kollege vor mir hat es auch schon angesprochen, dass im Jahr 2014 13 Beiräte und 50 Jurys im Einsatz waren, die 187 000 € aufgewendet haben. Diese Abgeltung soll jetzt klar und transparent geregelt werden. Durch die Verordnungsermächtigung hat der Bundeskanzler eben die Möglich­keit, das auch in einem pauschalen System festzulegen.

Wir begrüßen die Änderung, denn die Beiräte leisten gute Arbeit. Sie achten auf hohe Qualität bei ihrer Expertise, aber auch darauf, dass sozusagen das optimale Maß an Förderung bereitgestellt wird.

Ich sage noch dazu, dass die Förderung insbesondere so angelegt werden soll, dass die Kunst verschiedene Bevölkerungskreise anspricht und für diese auch leicht zu­gänglich ist – insbesondere natürlich auch für die Bevölkerung im ländlichen Raum. (Bei­fall bei der ÖVP.)

15.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


15.36.51

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Ich bewundere im­mer alle Kollegen und Kolleginnen, die zu einer solch einfachen Sache so lange reden


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