Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 131

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können. (Heiterkeit der Abg. Hakel.) Ich bin mir gar nicht sicher, ob es dafür ein Gesetz gebraucht hätte, aber soll sein. Wir werden dem zustimmen.

Aber schauen wir uns das Gesetz einmal gemeinsam an, das schon allein vom Namen her überholungsbedürftig klingt: Kunstförderungsbeitragsgesetz. In diesem Gesetz ist ein Kunstförderungsbeitragsbeirat eingesetzt, und dieser Kunstförderungsbeitragsbei­rat hat Mitglieder, und zwar 21, mit den Ersatzmitgliedern insgesamt 46. Ich bin schon lange genug in der Branche, und es hat mir noch niemand sagen können, was dieser Kunstförderungsbeitragsbeirat und seine Mitglieder machen. Vielleicht schauen wir uns das einmal genauer an. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Loacker.)

15.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Ostermayer. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.37.53

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Oster­mayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abge­ordneter Zinggl, es ist versprochen, das schaue ich mir an.

Zum Herrn Abgeordneten Mölzer möchte ich noch sagen: Das Thema Befangenheit ist natürlich etwas, bei dem man genau hinschauen muss. Ich würde es als falsch erach­ten, wenn man aktive Kunstschaffende, Kulturschaffende ausschließen würde, weil ich glaube, dass wir genau deren Expertise brauchen. Ich vermute, dass wir, wenn wir je­ne, die in Beiräte gehen, während dieser Zeit von Förderungen ausschließen würden – wenn sie zum Beispiel drei Jahre in einem Beirat sind –, nur wenige finden würden, die bereit wären, in einen Beirat zu gehen.

Ich habe einen anderen Weg gewählt. Ich habe vor, ich glaube, eineinhalb Monaten, als wir das letzte Mal über dieses Thema diskutiert haben, Sektionschefin Ecker beauf­tragt, sich über den Sommer sozusagen diese Governance-Regeln, also quasi die Ge­schäftsordnung der Beiräte, noch einmal anzuschauen und zu schauen, ob es sinnvoll ist, dort nachzuschärfen. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, und ich werde dann im Herbst, nachdem sie sich das angeschaut hat, gerne auch im Kulturausschuss oder wo auch immer darüber berichten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

15.39

15.39.11

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 588 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz in der Kunstförde­rung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

 


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