Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 162

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Opt-Out-Option für die Rundfunkgebühren

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Treffsicherheit der geräteabhängigen Rund­funkgebühr unabhängig evaluieren zu lassen. Sofern eine solche Evaluierung ergibt, dass die Rundfunkgebühr in ihrer derzeitigen Form ORF-Seher_innen nicht mehr treff­sicher feststellen kann, sind alternative Finanzierungsmodelle zu erarbeiten.“

*****

(Beifall bei NEOS und Grünen. – Abg. Cap: Wer will das wirklich?)

17.19


Präsident Karlheinz Kopf: Ich habe hier einen anderen Antrag liegen als den, den Sie verlesen haben. Wir klären das; ich gebe dann die Einbeziehung in die Debatte und die ordnungsgemäße Einbringung bekannt.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. – Bitte.

 


17.19.58

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn es um den ORF geht, dann tritt immer der Anwalt des ORF, Herr Dr. Cap, eloquent hervor und berichtet uns hier sehr blumig, wie positiv nicht alles sei.

Ich bin immer wieder auch von der Argumentation beeindruckt: Wenn alle unzufrieden sind, dann ist das das beste Argument für den ORF – das ist zumindest amüsant.

Es gibt allerdings schon so etwas wie eine professionelle Medienanalyse, die belegt, wer wie oft und in welcher Form im ORF vorkommt. Spätestens dann stellt man fest, dass manche zu Unrecht und manche zu Recht unzufrieden sind. Da gibt es also schon auch objektive Kriterien.

Wenn man sich mit diesem Thema auseinandersetzt, dann muss man schon auch im­mer wieder zu demselben Punkt kommen: Welchen Auftrag hat der ORF? Wie kommt er dem Auftrag nach? Da sind riesige Mängel. Das wird dann auch immer wieder dar­gestellt und zu Recht kritisiert.

Auch wir weisen immer wieder darauf hin, wo der ORF in Wirklichkeit weit von seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag, seinem Bildungsauftrag, abweicht – zum Beispiel wenn er beginnt, mit Flimmit und anderen professionellen Anbietern am Markt zu konkur­rieren und mit den Zwangsgebühr-finanzierten Filmen dann noch einmal ein Geschäft machen will, oder wenn es wie jetzt möglich ist, dass Moderatoren auch zusätzlich Wer­bung machen. Das sind Bereiche, die mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag einfach nicht zusammenpassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Aufweichung des Reminder-Verbots, also das von Sponsorhinweisen während Sen­dungen, ist schon angesprochen worden. Das ist da auch in der Formulierung ein biss­chen eigenartig. Kollege Brosz hat schon zu Recht angeführt, dass das in Wirklichkeit wahrscheinlich eine Scheinlösung ist.

All das zusammen führt uns dazu, dass wir mehr Transparenz einfordern. Es geht um ein gebührenfinanziertes Medium, insofern kann durchaus verlangt werden, dass jene, die dieses Medium betreiben, ihre Gehälter und ihre Nebentätigkeiten offenlegen – ähn­lich wie wir es hier tun, ähnlich wie es das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz vorsieht.

 


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