Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 168

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ner Wortmeldung auf die Oppositionsanträge beziehen, die mit diesem Tagesordnungs­punkt miterledigt werden.

Ein Antrag der NEOS zielt auf eine Senkung der Rundfunkgebühren auf ein bundesein­heitliches Niveau und das Abschaffen der Landesabgaben. Die Vereinheitlichung be­ziehungsweise die Abschaffung der Landesabgabe wird auch von uns immer wieder thematisiert. Oberösterreich und Vorarlberg haben diesen Schritt schon gesetzt. Aller­dings würde die Abschaffung der Landesabgabe zu einer Finanzierungslücke in den einzelnen Bundesländern führen. Daher soll es aus meiner Sicht eine Neuregelung, wenn es die Bundesländer wollen, dann geben, wenn man da auch entsprechend im Fi­nanzausgleich eine Lösung findet.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Grünen treten für die Streichung des Anhörungs­rechts der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren ein. Aus meiner Sicht wurde das klar dem föderalen Prinzip des ORF-Gesetzes widersprechen, das nämlich betont, ich zitiere:

„Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der österreichischen Verfassungsordnung, insbesondere auf die bundesstaatliche Glie­derung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Länder (…) Bedacht zu neh­men (…).“

Meiner Ansicht nach wäre die Streichung eine föderalistisch fragwürdige Haltung ge­genüber den Bundesländern. (Abg. Brosz: Wo gibt’s denn das im Bund?) Es geht nämlich nicht um eine politische Einflussnahme, denn, sehr geehrte Damen und Her­ren, wir reden von einem Anhörungsrecht und nicht von einem Entscheidungsrecht. (Hei­terkeit bei den Grünen. – Abg. Brosz: … politische Einflussnahme!)

Wir sind uns wohl alle darin einig, dass regionale Inhalte eine wachsende Bedeutung haben, wie es eine Studie des ORF-Publikumsrates auch verdeutlicht. Damit ist eine Konsultation der Länder im Vorfeld aus meiner Sicht sinnvoll.

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, der regionale Gedanke ist unserer Bevölkerung sehr wichtig. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.35


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster und vorläufig letzter Redner zu diesem Ta­gesordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Dr. Troch zu Wort. – Bitte.

 


17.35.22

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Wenn wir einen Blick auf die digitale Medienszene werfen, dann können wir sa­gen: David gegen Goliath. Die internationale Medienszene wird beherrscht von Google, Amazon, Youtube und ähnlichen Giganten, die eigentlich als Konzerne agieren. Wel­che Chance haben da eigentlich österreichische Sender?

Der ORF ist ja bekannt, dann gibt es gotv, aber es gibt ja auch lokale Sender wie kult1.tv aus Bad Kleinkirchheim oder beispielsweise den Lech Zürs Infokanal.

Da stellt sich die Frage: Was kann die Politik tun, um die Wettbewerbsfähigkeit, vor al­lem jene dieser kleinen Sender zu stärken? Die Politik kann da einiges tun, zum Bei­spiel eben heute dieses kleine Rundfunkpaket beschließen, das SPÖ und ÖVP hier vorlegen.

Da gibt es auch eine wirtschaftliche Dimension: Die Existenz der privaten Sender muss erleichtert werden, und es muss gesichert werden, dass professionelles Arbeiten mög­lich wird. Es gibt die kulturelle Dimension: Wir wollen österreichischer Kultur, vor allem österreichischer Musik eine Bühne geben und diese Bühne sichern.

 


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