Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 183

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Kabinettsmitarbeiter der Europäischen Kommission sowie die Initiatoren und Initiatorin­nen und weitere Experten.

Im Wesentlichen kann man sagen, dass jene Bedenken, die die Wirtschaft und die Ar­beitsplätze betreffen, zur Gänze ausgeräumt worden sind. Man hat klar artikulieren können und auch schon kalkulieren können, welche Vorteile das Freihandelsabkom­men mit sich bringen würde. Man hat gesagt: Zwischen 0,3 Prozent und 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum für Österreich dauerhaft, in etwa 20 000 neue Arbeitsplätze. Das war auf der wirtschaftliche Seite.

Man hat dazu weiters kommuniziert, dass es nicht ein Abkommen ist, das ausschließ­lich auf der Konzernebene für viel Freude sorgen wird, denn wir haben, was die EPU und KMU in Europa betrifft, knapp 250 000 Betriebe, die in Summe 28 Prozent des Ex­ports in die USA ausmachen. Das bedeutet, klein- und mittelständische Betriebe wür­den von diesem Freihandelsabkommen auch profitieren.

Was war die Kehrseite der Medaille? – Die Kehrseite der Medaille war, dass in dem Bereich, in dem sehr viel Sorge besteht, nämlich im Bereich der Landwirtschaft – Gen­technik nehme ich jetzt einmal teilweise aus –, sehr viel ungeklärt ist. Man hat selbst vonseiten des Landwirtschaftsministeriums gesagt, es werde Gewinner und Verlierer geben, man wisse aber nicht, wer gewinnen und wer verlieren wird. Es wird in der letz­ten Nacht entschieden werden, denn das Thema Landwirtschaft wird dann nicht mehr auf europäischer Ebene diskutiert, sondern, wie mein Vorredner schon gesagt hat, zwi­schen Obama und Juncker, damit man zu einer Einigung kommt. An diesem Abend wird, mutmaße ich fast, Herr Faymann nicht gesondert eingeladen.

Was darüber hinaus auch noch nicht geklärt ist, ist die Frage des sogenannten Rechts auf Selbstbestimmung der Nationalstaaten auf beiden Seiten – aufseiten der USA bei den Bundesstaaten und in Europa bei den Nationalstaaten. Grundsätzlich ist die Idee, dass Nationalstaaten, wie wir das gestern auch gemacht haben, selbst beschließen können, keinen gentechnikmodifizierten Anbau zu betreiben. Die Frage ist, ob das nach TTIP hält.

Unser Ansinnen ist, dass wir, ähnlich den Vorschlägen der Grünen, eine Enquete im Nationalrat machen, denn wir können nicht ein Freihandelsabkommen beschließen, wenn wir die Auswirkungen nicht kennen. Daher braucht es einen weiteren parlamen­tarischen Diskurs, und den ab Herbst. – Danke schön. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


18.25.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Zum Thema Freihandelsabkommen, und zwar zu TTIP und CETA, ist schon sehr viel gesagt worden. Der Sammelbericht wurde in zwei Teile geteilt, wobei der erste Teil speziell aufgrund dieser Bürgerinitiativen und dieser Petition sich gerade mit dem Spezialthema der Freihandelsabkommen TTIP und CETA befasst.

Wir haben im Petitionsausschuss einen neuen Weg beschritten, womit wir im Rahmen der Geschäftsordnung an Grenzen gestoßen sind. Es stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit diesen gesteckten Grenzen weiterhin um? Wie legen wir es aus, wenn es so wichtige Themen wie TTIP, CETA und ISDS gibt?

Geschätzte Damen und Herren, aus unserer Sicht sind diese Freihandelsabkommen Einschnitte in unseren Rechtsstaat. Gerade die privaten Schiedsgerichte sind ein Aus­höhlen unseres Rechtssystems, unseres Rechtsstaates. Das können wir so nicht zur Kenntnis nehmen!

 


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