Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung / Seite 99

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Hier also davon zu sprechen, dass das verfassungsrechtlich ein Problem wäre? Noch dazu: Wenn wir Verfassungsgesetzgeber sind, können wir das regeln. Jedes Land kann es für sich entscheiden: Ich erfülle die Quote freiwillig, weise freiwillig zu, weise freiwillig die Gemeinden an, weise freiwillig die einzelnen Institutionen an, die Leute zu nehmen – dann baucht der Bund dieses Gesetz nicht! Das steht auch so im Gesetz drin. Daher gibt es eine Escape-Klausel für die Länder, dass sie nicht gezwungen wer­den, Flüchtlinge aufzunehmen.

Wenn man gezwungen ist, zu dieser letzten Maßnahme zu greifen, weil die Länder ihre Flüchtlingsquote nicht erfüllen, dann muss es dem Bund auch möglich sein, jene Rege­lungen wie Bauordnung und Flächenwidmung, die pseudohalber vorgeschoben wer­den, kurzfristig außer Kraft zu setzen, um ein höheres Gut – nämlich die Menschlich­keit und die Solidarität – durchzusetzen. Das ist das Entscheidende! (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir haben eine moralische Verpflichtung, diese Regelungen, die auf der untersten staat­lichen Ebene stattfinden, außer Kraft zu setzen, um dem höherwertigen Ziel – der Ret­tung von Menschen – den Vorrang zu geben. Wenn wir uns nicht dazu entschließen können, der Rettung von Menschen den Vorrang vor Bauordnungen zu geben, dann sind wir fehl am Platz. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)

Das kann wohl nicht die Flüchtlingspolitik sein, die wir wollen, dass man unter Verweis auf Bauordnungen die Rettung von Menschen verweigert. Das halte ich für moralisch bedenklich. Wer dieser Vorgangsweise das Wort redet, hat meiner Meinung nach keine menschliche Regung diesem Problem gegenüber. Man kann doch nicht Bauordnungen gegenüber Menschenrechten und Menschenrechts-Verpflichtungen, die man auf der anderen Seite hat, bevorzugen, um ein bisschen Politik zu machen. Und wenn man kein anderes Argument mehr hat, kommt man mit dem Zaun. Das halte ich für schäbig, dieses Landes nicht für wert und für moralisch unter jeder Kritik.

Eines noch zum Schluss: Dass natürlich auch das Schlepperwesen auf der dritten Ebe­ne – der strafrechtlichen Ebene – bekämpft werden muss, daran führt kein Weg vorbei. Dass man das auf drei Personen herabsetzt, halte ich für grundsätzlich vernünftig, denn Geschäftemacherei mit Menschen – und dabei den Tod dieser Menschen in Kauf zu nehmen – hat in dieser Republik auch nichts verloren. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grü­nen.)

13.52


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

 


13.52.19

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Festzuhalten ist, dass die EU mit ihrer Flüchtlingspolitik versagt hat. Das ist ein ganz klarer Sach­verhalt, der festzustellen ist. Das Dublin-Abkommen existiert quasi nicht mehr, Schen­gen funktioniert nicht mehr und wir haben große Probleme.

Ich spreche den Menschen, die teilweise um ihr Leben rennen, nicht ab, zu hoffen, dass sie in das gelobte Land kommen, nach Österreich, Deutschland, Schweden oder wo auch immer sie hinwollen. Das ist alles legitim, das ist für mich alles nachvollzieh­bar.

Für mich ist allerdings ein großes Problem, dass im Zuge dieser Flüchtlingsproblematik auch sehr viele Wirtschaftsflüchtlinge, als Kriegsflüchtlinge getarnt, in unser Land drän­gen. Das ist ein großes Problem, meine Damen und Herren! Die Regierung handelt da zu wenig. Sie agieren grob fahrlässig!

 


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