Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung / Seite 141

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Im Anschluss an diese Erklärung wird gemäß der Geschäftsordnung eine Debatte statt­finden.

Ich erteile Herrn Bundesminister für Finanzen Dr. Schelling das Wort. – Bitte, Herr Bun­desminister.

 


16.00.01

Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Am 17. Juli hat das Hohe Haus mich ermächtigt, dem Grundsatzbeschluss in Bezug auf die Hellenische Republik und den ESM-Stabilitätsfonds zuzustimmen. Im Ständigen Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten am 18. August wurde ich dann er­mächtigt, als Vertreter Österreichs im Gouverneursrat des ESM die Zustimmung zu er­teilen. Ich darf Sie in aller Kürze über die Beschlüsse des ESM-Gouverneursrats am darauffolgenden Tag, nämlich am 19. August, informieren.

Der Vorschlag des geschäftsführenden Direktors des ESM wurde mit folgenden Eck­punkten angenommen: Die Stabilitätshilfe wird als Darlehen gewährt. Dieses Darlehen kann einen Betrag bis zu 86 Milliarden € umfassen und soll zur Finanzierung des öf­fentlichen Haushalts sowie zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der Reka­pitalisierung und Abwicklung von Banken dienen. Die durchschnittliche Laufzeit des Darlehens beträgt 32,5 Jahre, die Stabilitätshilfe steht bis spätestens 20. August 2018 zur Verfügung. An die Auszahlung sind strikte Bedingungen geknüpft. Die entsprechen­den Auflagen sind jeweils zu erfüllen, und durch entsprechende Überprüfung durch die Geldgeber ist sicherzustellen, dass weitere Auszahlungen erfolgen können.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass sich diese 86 Milliarden € natürlich noch unter der Voraussetzung verringern können, dass der IWF sich an dem dritten Pro­gramm für Griechenland beteiligt, wovon ich ausgehe. Die Bedingungen des IWF sind unterschiedlich zu denen des ESM, denn das laufende Programm aus dem zweiten Paket im IWF läuft noch bis März nächsten Jahres, sodass der IWF erst nach Über­prüfung der ersten Schritte des Programms, das jetzt beschlossen wurde, im Oktober zustimmen oder nicht zustimmen wird.

Gemäß den Äußerungen der Präsidentin des IWF, Frau Lagarde, der letzten Tage war noch die Frage der Schuldentragfähigkeit zu diskutieren, und sie hat dort festgestellt, dass es, so wie vereinbart, zu keinem nominellen Haircut kommen muss, sondern für die Schuldentragfähigkeit lediglich eine Veränderung in Bezug auf die Laufzeiten be­ziehungsweise auch auf die Freistellungszeiträume, bis wann die Rückzahlungen zu er­folgen haben, notwendig ist, um eine Zustimmung des IWF zu erreichen.

Der Vertrag, der nun zwischen der Hellenischen Republik und dem ESM abgeschlos­sen wurde, baut im Wesentlichen auf vier Säulen auf. Die erste Säule ist die fiskalische Nachhaltigkeit. Hier wurde in Bezug auf die Primärüberschüsse ein Regelwerk entwi­ckelt, das nun deutlich zu verbesserten Möglichkeiten für Griechenland gekommen ist, um diese Primärüberschüsse realistischerweise auch erzielen zu können.

Die zweite Säule ist die Gewährleistung der Finanzstabilität. Hier geht es unter ande­rem um die Rekapitalisierung der Banken, die schlussendlich nach erfolgter Rekapitali­sierung auch privatisiert werden sollen.

Es geht als dritte wesentliche Säule um die Förderung von Wachstum, Wettbewerbs­fähigkeit und Investitionen, und hier sind ebenfalls Programme fixiert worden, die die­sem Punkt Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit besonderes Augenmerk schenken. Ich werde noch kurz darauf zurückkommen.

Der vierte und entscheidende Punkt – da immer wieder von Sparmaßnahmen gespro­chen wird – ist das große Paket über eine Modernisierung des Staates und der öffent-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite