Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung / Seite 146

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selbstverständlich zustimmen – natürlich nicht, ohne ein kritisches Auge darauf zu wer­fen, wie sich die Griechen und die griechische Regierung nach der Neuwahl zu diesem Paket stellen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

16.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


16.20.53

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Wir werden noch auf die Argumente der Kollegin Tamandl eingehen kön­nen, nur so viel: An sich wurden die Argumente bereits ausgetauscht, und zwar auf­grund des Procedere, das wir via Bundesverfassung und Geschäftsordnung des Hau­ses vereinbart haben: dass der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten das Placet für den Herrn Bundesminister gibt – er hat es ja auch berichtet. Heute gibt es hier sozusagen den informativen Nachschlag, auch das ist wichtig und richtig.

Allerdings haben sich aus unserer Sicht die grundsätzlichen inhaltlichen Einschätzun­gen und Annahmen nicht wesentlich verändert, und es wird Sie daher nicht überra­schen, dass wir – da wir ja aus bestimmten Gründen nicht einmal der Verhandlungs­aufnahme zugestimmt haben – jetzt auch nicht zustimmen.

Kollege Rossmann wird dazu auf einzelne Punkte auch hier noch einmal vertieft einge­hen, speziell was das Memorandum of Understanding betrifft. In Wahrheit hatten wir zwei Dinge zu verabschieden: einerseits die Bedingungen, unter denen diese soge­nannte Finanzhilfe stattfindet, und andererseits die Maßnahmen unmittelbar aus dem ESM heraus selbst.

Insgesamt handelt es sich natürlich um eine europäische Angelegenheit, um eine An­gelegenheit der Euroländer. Lassen Sie mich bei der Gelegenheit noch eine Brücke zu dem zuvor ausführlich Besprochenen schlagen – jedenfalls drängt es mich dazu: Es ist doch auffällig, dass es den Euroländern, der Union, in den Jahren 2008, 2009, 2010, bei Ausbruch der sogenannten Finanzkrise gar nicht schnell genug gehen konnte mit Sondergipfeln. Innerhalb von drei Stunden sind Konferenzen abgehalten worden. Unter dem Schlachtruf der Emergency wurden – zum Teil an der Grundidee der europäischen Verfahrens- und Rechtsordnung vorbei – Maßnahmen, Sonderkonstruktionen neben den bestehenden europäischen Institutionen geschaffen, und alles immer ganz schnell.

Dabei ging es in Wahrheit oft nicht um die Rettung der Länder allein – eigentlich gar nicht –, sondern um die Rettung des Finanzsystems und damit um die Rettung der Ak­teure am Finanzmarkt, wenn Sie so wollen: der Finanzinstitutionen, ja auch der Ban­ken. Da konnte es oft gar nicht schnell genug gehen in diesen ganzen Jahren.

Wenn wir uns aber ansehen, wie lange dieser Konflikt in Syrien eigentlich schon tobt, wobei das Wort „toben“ ja noch ein Hilfsausdruck ist, und wie langsam, wie wenig am­bitioniert und wie bremsend sich einige Mitgliedstaaten – und jetzt sage ich ausdrück­lich nicht: die Europäische Union, sondern einzelne Mitgliedstaaten, und zwar leider zu viele – darstellen, dann muss das auch im Zusammenhang mit Finanzfragen einmal Er­wähnung finden.

Ich halte es für unerträglich, dass auf der einen Seite – das kann man jetzt ideologisch so oder so beurteilen, links oder rechts oder vorne oder sonst etwas – die ganze Zeit Pakete geschnürt werden, aber wenn es um Syrien geht und um Fragen des Überle­bens, versagt die Staatengemeinschaft.

Ich rede dabei nicht einmal von irgendwelchen Menschenrechten, ich rede vom nack­ten Überleben. Im Übrigen spreche ich im Zusammenhang von Syrien mittlerweile auch nicht mehr von Flüchtlingen, sondern von Vertriebenen und von Verfolgten, und zwar von Mord und Folter. Seit Jahren sind die Giftgasschläge in Syrien bekannt. Ich weiß


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