Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 144

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Wir sehen täglich Bilder von verzweifelten, entschlossenen, aber auch von hoffnungs­vollen Menschen, die unvorstellbare Strapazen hinter sich gebracht haben. Wir sehen auf der anderen Seite aber auch Helfer – das sind Private, NGOs, Hilfsorganisationen, ÖBB, Polizei, Bundesheer und so weiter –, die Unvorstellbares leisten. Und wir müssen alles daran setzen, dass wir jene Menschen, die schutz- und hilfsbedürftig sind, also Asylwerber, Asylberechtigte und so weiter, menschenwürdig unterbringen.

Aus bestimmten Ecken hört man immer wieder, dass die Regierung nur zuschaut und nichts tut. Genau deswegen beschließen wir heute dieses Gesetz. Legislative und Exe­kutive gehen hier sehr zielorientiert vor. Ich bin selbst Bürgermeisterin, habe bereits Asylwerber, es wird auf 50 Personen aufgestockt, und wir haben ein total organisiertes Helfersystem aufgebaut. Es ist so ordentlich, dass ich mich hier noch einmal bei allen bedanken muss, die helfen. Ausgehend von 50 Helfern haben wir jetzt bereits 100 Hel­fer – ich habe gerade vorhin eine Mail bekommen –, und das ist schon erwähnenswert, auch hier im Parlament. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grü­nen.)

Dass hier die Gemeinden in die Pflicht genommen werden, das mag etwas ungewöhn­lich erscheinen. Aber scheinbar wäre – Kollege Pendl hat das auch schon gesagt –, wenn alle ihre Pflicht erfüllt hätten, dieses Gesetz nicht notwendig. Ich erachte es auch als notwendig.

Dass sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufregen, kommt ja nur aus einer Ecke, und zwar aus einer bestimmten politischen Partei. (Abg. Schimanek: Darf ich Ihnen sagen …!) Und dann wird daraus noch politisches Kleingeld gemacht, vielleicht auch noch durch jene Floriani-Bürgermeister, die ohnehin keine oder fast keine Flücht­linge aufgenommen haben. Ich weiß nicht, warum sich die dann aufregen.

Und wenn die Quote, die akzeptable Quote von 1,5 Prozent für die Gemeinden erfüllt wird, dann greift der Bund ohnehin nicht ein. Ich weiß daher nicht, warum diese Aufre­gung besteht. Zur Verdeutlichung: Wenn eine 10 000-Einwohner-Gemeinde 150 Asyl­berechtigte oder Asylwerber aufnimmt, dann wird das von dieser Gemeinde wohl zu ma­chen sein.

Wir haben derzeit außerdem eine Vielzahl von Kommunen, die ihre Pflicht erfüllen be­ziehungsweise sogar übererfüllen, und ich bedanke mich bei jenen, die diese Pflicht er­füllen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was manche Gemeinden vielleicht noch immer nicht wissen oder nicht wahrhaben wol­len, vielleicht auch einige Abgeordnete, ist: Es dürfen sich auch zwei Gemeinden aus einem politischen Bezirk zusammenschließen und die Quote erfüllen, wenn eben eine Gemeinde (Abg. Fekter: Auch mehrere!) oder sogar mehrere das aus berechtigten Gründen nicht erfüllen können.

Zwei Punkte möchte ich für die Kommunen noch vorbringen, das ist heute schon be­sprochen worden: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dürfen, wenn sie die Quo­te aus berechtigten Gründen nicht erfüllen können, nicht zu Rechtsbrechern werden. Und: Die Kommunen sollten dafür auch finanziell entschädigt werden.

Ich bin überzeugt davon, dass eine große Zahl von Kommunen in Österreich die Auf­nahmequote aus freiwilligen Stücken heraus erfüllt und damit Österreich jenes Anse­hen verleiht, auf das wir alle sehr stolz sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


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