Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 305

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instrumente ein. Durch den Einsatz von derivativen Finanzgeschäften, zum Beispiel Swaps oder Devisentermingeschäften, wurden an die Finanzabteilungen zunehmend kom­plexere Anforderungen gestellt.

Einer der gravierendsten Fehler war, dass vor dem Einstieg in diese risikoreichen Ge­schäftsfelder weder ausreichend qualitativ personelle – sprich Profis – noch geeignete organisatorische Voraussetzungen geschaffen wurden. Welche Folgen das haben kann, haben die größtenteils kriminellen Machenschaften in Salzburg zwei Jahre spä­ter dramatisch ans Tageslicht gebracht, denn wenn Derivativgeschäfte gemacht wer­den, dürfen diese unserer Meinung nach und auch nach Meinung des Rechnungshofes ausschließlich zur Absicherung dienen. In Salzburg war genau das Gegenteil der Fall.

Insgesamt sind die Länder – auch das scheint mir ein interessanter Aspekt zu sein – ein achtmal höheres Risiko eingegangen als der Bund. Der Value at Risk, ausgedrückt als prozentueller Anteil an der Gesamtschuld, war nämlich 2007 bei den Ländern bis zu achtmal höher, Maximalwert Salzburg, einmal mehr mit 41 Prozent, als der ver­gleichbare Risikowert des Bundes mit 5 Prozent.

Erfreulich ist dabei, dass der Finanzminister im Rechnungshofausschuss erklären konn­te, dass sämtliche – ich habe nur einige durchgeschaut – 22 Empfehlungen des Rech­nungshofes in der Zwischenzeit umgesetzt sind. – Soll so sein. Ich hoffe, dass die Län­der auch in ihrer Verantwortung dem nachkommen.

Der zweite Bericht, den ich hier noch mit anschneiden möchte, ist jener über die Pro­blematik der Haftungsobergrenzen der Länder und Gemeinden. Auch da lässt der Be­richt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Die Summe der Haftungen ist bekannt: Im Jahre 2012 waren es 70,4 Milliarden €, die Länder stellten dagegen eine Haftungsober­grenze von in Summe 30,6 Milliarden € fest, und sie rechneten davon sogar lediglich 19,4 Milliarden € auf die Haftungsobergrenzen an.

Ich erspare mir aufgrund der Zeit auch einige Details dazu, würde Sie aber herzlichst einladen, wen es interessiert, sich das anzuschauen, denn kein einziges Bundesland – mit Ausnahme Tirols – hat die Haftungsobergrenzen oder die Risikobeurteilungen mit 17 unterschiedlichen Bereichen angewandt. Das lohnt sich tatsächlich, auch für die Dis­kussion in den Ländern. Das sind die Seiten 66/67.

Ich möchte zum Schluss kommen und sagen, dass wir alles tun müssen – und da bin ich erfreut, dass auch der Herr Finanzminister ins selbe Horn gestoßen hat wie unser Budget- und Finanzsprecher, wie auch die ÖVP-Vertreter –, um die bestehende In­transparenz zu beseitigen. Ich meine daher einmal mehr, sowohl Spekulationsverbot wie auch Haftungsobergrenzen sollten in den Verfassungsrang gehoben werden.

Wir brauchen darüber hinaus auch die Vergleichbarkeit aller Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden. Ich bin überzeugt, und das bestätigt auch ein Pilotpro­jekt in einer burgenländischen Kleingemeinde, auch das Problem der doppelten Buch­haltung für kleinere Gemeinden ist lösbar.

Zum Schluss möchte ich, weil es eine von mir andiskutierte Problematik am treffsi­chersten auf den Punkt bringt, noch die Forderung 5 aus den Rechnungshofempfeh­lungen ansprechen – und das könnte auch Grundlage eines eventuell gemeinsamen Antrags des Budgetausschusses und des Rechnungshofausschusses sein –, die sich nämlich mit der gesamtstaatlichen Haftungsobergrenze befasst. Ich verzichte aus Zeit­gründen auf die Zitierung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


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