Eigenverantwortung ist wichtig, Herr Kollege Wöginger, aber nichtsdestotrotz sollte bei so einer wichtigen Entscheidung – und das ist hier der Fall; der Kollege Schönegger hat es angesprochen –, bei so einer wichtigen gesellschaftspolitischen Entscheidung – denn da kommt man auch in die Ziehung, als Ersatzmitglied beim Verfassungsgerichtshof, oder es ist das Sprungbrett zum dauerhaften Mitglied – ein Hearing stattfinden. Noch einmal: Das sind wichtige gesellschaftspolitische Entscheidungen. Der Verfassungsgerichtshof ist immerhin das Gericht, das in Österreich über die Verfassung wacht, und es kann eigentlich nicht sein, dass man hier nur mit dem Argument: Es war immer schon so, das haben wir noch nie anders gemacht!, weiterhin auf dem Standpunkt beharrt, dass man kein Hearing durchführt. Denn: Es geht um Transparenz, es geht um Information, und da ist ein Hearing wirklich das Mindeste.
Wir werden, weil wir davon überzeugt sind, dass Frau Dr. Angela Julcher eine gute Wahl ist, trotzdem zustimmen, aber noch einmal sei ausdrücklich gesagt: Machen wir beim nächsten Mal ein Hearing! Es ist wirklich im Dienst der Sache. Und es ist der Sache unglaublich geholfen, wenn die Kandidaten auch die Chance haben, sich vorzustellen. Frau Dr. Julcher hat selbst gesagt, sie wäre sehr gerne gekommen und hätte sich einem generellen Hearing gestellt. Ich glaube daher, dass das der richtige Weg für solche Maßnahmen ist. (Beifall bei den NEOS.)
23.13
Präsident Karlheinz Kopf: Die Rednerliste ist erschöpft.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Es liegt ein Wahlvorschlag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder und Dr. Reinhold Lopatka vor. Er lautet auf Frau Dr. Angela Julcher.
Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag folgen und ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Somit lautet der Vorschlag für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes auf Frau Dr. Angela Julcher.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsantrag
Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten eine Frist bis 13. Oktober 2015 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Karlheinz Kopf: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1, 2 und 4 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
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