Präsident Karlheinz Kopf: Einen schönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 94. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 91. Sitzung und das Amtliche Protokoll der 92. Sitzung, jeweils vom 23. September 2015, sowie das Amtliche Protokoll der 93. Sitzung vom 24. September 2015 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Singer, Mag. Haider, Riemer und Mag. Aslan.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Karlheinz Kopf: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Finanzen Dr. Hans Jörg Schelling wird durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin vertreten.
Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 6631/J bis 6656/J
2. Anfragebeantwortungen: 6034/AB bis 6065/AB
3. Regierungsvorlage:
Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (806 d.B.)
4. Anträge:
Zurückziehungen: Zu 996/A(E) und Zu 1312/A(E)
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
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