Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 55

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

brauchen diese jungen Menschen, wir brauchen sie in Österreich. Wir können es uns nicht leisten, dass sie ins Ausland abwandern oder einen anderen Karriereweg einschlagen, weil sie es hier als unmöglich ansehen.

Manche Unis verharren auch noch in einem alten hierarchischen Personalbild, das diese große Kluft zwischen Studierenden und Professoren darstellt. Diese ist teilweise unüberbrückbar für junge Doktorandinnen und Doktoranden und Postdocs. Wir verlieren da Talente am laufenden Band, genauso wie internationales Ansehen. Auch wenn wir uns alle einig sind, dass diese Rankings mit Vorsicht zu genießen sind, muss man schon sagen, dass wir in fast allen relativ schlecht dastehen.

Ich glaube, dass wir die Unis gleichzeitig in Freiheit und Autonomie entlassen müssen, sie aber auch in Verantwortung nehmen müssen. Da braucht es für das Univer­sitätsgesetz eine echte kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung, die sich an den Istkosten orientiert. So können wir die strukturelle und finanzielle Basis schaffen, um den Hochschulsektor auch wirklich fit für die Zukunft zu machen und ihn weiter­zuentwickeln.

Genauso wie im Hochschulbereich gibt es viele andere Bereiche in der österreichi­schen Politik, wo es an Generationengerechtigkeit mangelt. Da fällt einem relativ schnell der Pensionsbereich ein, da fällt einem dieser riesige Schuldenberg ein, den wir jungen Menschen mit auf den Weg geben, und allem voran natürlich die Schulbildung, denn wenn der Staat bestimmt, wie das Leben eines zehnjährigen Kindes verlaufen wird, dann ist das nicht Chancengerechtigkeit, das ist Zukunftsraub.

Es kann nicht sein, dass wir in Österreich immer auf Kosten der nächsten Generation leben, und genau hier möchte ich ansetzen. Das wird mein wichtigstes Anliegen in diesem Parlament in den nächsten Jahren sein, denn ich möchte, dass wir Jungen in Österreich selber laut werden und dass wir dafür kämpfen, dass dieses Land generationengerecht wird. Und ich werde dafür kämpfen, dass wir auch gehört werden. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


12.16.15

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Moderne Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Qualität an Universitäten, das ist die Prämisse, unter der die heutige Änderung des Universitätsgesetzes 2002 steht.

Der heute vorliegende Gesetzestext beinhaltet die Umsetzung zentraler Bereiche des Regierungsprogramms, vorliegender Empfehlungen des Rechnungshofes und des Wis­senschaftsrates. Es wurden überdies auch inhaltliche Anregungen der im National­rat vertretenen Parteien und einige Kritikpunkte, die im Laufe des Begutachtungs­verfahrens hervorgekommen sind, berücksichtigt.

So wird zum einen der Inhalt des Entwicklungsplans von Universitäten nun genauer definiert. Dieser enthält Ziele im Bereich der Lehre, des Personals, der Infrastruktur und ist auch die Grundlage für Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium, jene Vereinbarungen, aufgrund deren die Universitäten Geld vom Ministerium bekom­men.

Planungssicherheit ist auch der Grund für den nächsten zentralen Punkt der Reform, nämlich die Weiterführung der bestehenden Zugangsregelungen bis zum Jahr 2021.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite