Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 95

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menten. Das ist auch gut für die österreichische Landwirtschaft und für die verar­beitenden Betriebe. Damit werden geschützte geografische Angaben und Ursprungs­bezeich­nungen immer wichtiger. Selbstverständlich muss man sich auf diese Angaben verlassen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Bundesgesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die vorerst letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


14.21.54

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Liebe Jugend auf der Galerie! Liebe Zuseher vor den Bildschirmen! Es ist schon einige Male in der letzten halben Stunde der Entwurf des EU-Qualitätsrege­lungen-Durchführungsgesetzes angesprochen worden. Es gibt den Rahmen für amtliche Kontrollen, und bei Bio- und Herkunftsangaben spiegelt dieser Rahmen die Gemeinsamkeiten der Kontrollen wider. Zusammengefasst: Es handelt sich um eine Anpassung der EU-Vorschriften.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Österreich haben wir das Glück, dass wir uns mit wunderbaren und gesunden Produkten versorgen können. Schön öfters habe ich hier die hervorragenden und sehr erwähnenswerten Tätigkeiten genannt, die unsere Bäuerinnen und Bauern täglich leisten; sie erzeugen wunderbare Produkte, die wir genießen können.

Essen ist mehr als bloße Nahrungszufuhr. Das Interesse an guter und gesunder Ernährung nimmt stetig zu, und die Bevölkerung wird immer sensibler. Das Recht des Konsumenten und der Konsumentin auf Lebensmittelsicherheit und hohe Qualität sowie Informationen über das Produkt ist etwas sehr Wichtiges und ist auch richtig.

Natürlich wird es immer Probleme und Herausforderungen geben, aber allein wenn man sich den letzten Lebensmittelsicherheitsbericht etwas deutlicher anschaut, dann sieht man, dass ein sehr geringer Prozentsatz, nämlich nur 0,3 Prozent, der Proben als ungeeignet eingestuft werden musste. Bei insgesamt 28 000 Proben ist das wirklich sehr beachtlich und ein ausgezeichneter Wert. Wir können stolz auf unsere Betriebe sein.

Ich darf daher wieder einmal an dieser Stelle appellieren: Kaufen Sie heimische, saisonale und regionale Produkte! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Vogl.) So stärken Sie unsere Wirtschaft, unsere heimischen Agrarbetriebe, und vor allem wissen Sie genau, was Sie auf Ihrem Teller finden! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Vogl.)

14.24

 

14.24.29

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und das


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