Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 94

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„Nach einer FCEC-Studie10 ist der Ursprung von Lebensmitteln der fünftwichtigste (47,4 %) von insgesamt elf Faktoren, die die Kaufentscheidung beeinflussen, nach Geschmack (82 %), Mindesthaltbarkeitsdatum (62 %), Aussehen (61,3 %) und Preis (48,3 %). Nach der GfK-Verbraucherstudie über den Fleischmarkt ist das Ursprungs­land der viertwichtigste Informationsaspekt (von insgesamt 15 Aspekten), auf den die Verbraucher beim Kauf von Fleischprodukten achten, das entspricht 48 % der Verbraucher in der EU; dabei sind kaum Unterschiede zwischen EU15 und EU12 festzustellen. Ursprung folgt auf Mindesthaltbarkeitsdatum (68 %), Preis pro Kilogramm (67 %) und Preis (67 %). Außerdem achten die Verbraucher in der EU bei Frischfleisch und Fleischzubereitungen eher (45 %) auf das Ursprungsland als bei Produkten auf Fleischbasis (38 %).“ (Anhang D (Verbraucherumfrage) der „Study on the application of rules on voluntary origin labelling of foods and on the mandatory indication of country of origin or place of provenance of meat used as an ingredient“ zitiert in http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/docs/com_2013-755_de.pdf Seite 8)

Deswegen erachten wir es für besonders wichtig zum Wohle der Konsumenten die Herkunft des Fleisches in allen Produkten nachvollziehen zu können.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Herkunftskennzeichnung neben Frischfleisch auch für Verarbeitungsfleisch einzuführen und zwar derart, dass der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung des jeweiligen fleischliefernden Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


14.19.32

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über Inhalt, Qualität und Herkunft der Produkte ist wichtig, muss selbstverständlich sein und ist meiner Überzeugung nach Grundlage für das Vertrauen der Verbraucher.

Vertrauen und Rechtssicherheit bedingen auch Kontrolle. Ein funktionierendes und transparentes Kontrollsystem festigt dieses Vertrauen. Rechtssicherheit dient sowohl den Produzenten als auch den Konsumenten, das heißt, sowohl Bauern als auch wir als Konsumenten profitieren.

Mit der Beschlussfassung der debattierten Gesetzesvorlage werden auf dem Gebiet der biologischen Lebensmittel für Produkte mit geschützten Ursprungs- und Herkunfts­angaben und für traditionelle Spirituosenspezialitäten rechtliche Rahmen für die amtliche Kontrolle geschaffen; eine Kontrolle, von der ich ausgehe, dass sie eine prak­ti­kable und unbürokratische Abwicklung erlaubt. Kontrolle darf selbstverständlich nicht Selbstzweck sein. Ziel muss es sein und ist es auch, das Vertrauen der Konsu­mentInnen in Bioprodukte und geografisch geschützte Erzeugnisse zu stärken.

Sehr geehrte Damen und Herren, Gott sei Dank gewinnen regionale Lebensmittel in Österreich immer mehr an Bedeutung. Das ist gut für die Konsumentinnen und Konsu-


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