Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 93

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Herkunftskennzeichnung neben Frisch­fleisch auch für Verarbeitungsfleisch einzuführen und zwar derart, dass der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung des jeweiligen fleischliefernden Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

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Wir bitten um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Hagen: Bravo, Leo!)

14.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (777 d.B.): Bundes-gesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, ge­schützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten erlassen (EU-Qualitäts­regelungen-Durchführungsgesetz – EU-QuaDG), das Gesundheits- und Ernährungs­sicher­heits­gesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert sowie das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz aufgehoben werden (811 d.B.)

Die Forderung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittel­standards (ENVI) des Europäischen Parlaments nach einer Herkunftsbezeichnung für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln sollte sofort in Österreich umgesetzt werden.

Dabei sollte auch aus der Ausgelobung erkennbar sein, in welchem Land das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Nur so kann man die volle Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung erreichen. Die eindeutige Kennzeichnung der Lebensmittel ist für das Vertrauen der Konsumenten, die Volksgesundheit und der Nachverfolgbarkeit im Falle eines Problems notwendig. Die bessere Nachverfolgbarkeit der Herkunft zwingt die Produzenten auf die sorgfältige Auswahl der Lieferanten zu achten. Wie aus dem Bericht des ENVI-Ausschusses hervorgeht, sieht die Beschaffungspraxis folgendermaßen aus:

„Die Beschaffung aus einer Vielzahl von Quellen innerhalb der EU ist vorherrschend bei Erzeugnissen auf Schweinefleischbasis, während hauptsächlich bei Erzeugnissen auf Rindfleisch- und Geflügelfleischbasis eine Beschaffung aus Quellen sowohl inner­halb als auch außerhalb der EU zu verzeichnen ist. Lebensmittelunternehmer, insbe­sondere KMU, wechseln ihre Zulieferer häufig dreimal oder öfter pro Jahr, um eine angemessene Versorgung mit Rohstoffen zu einem akzeptablen Preis zu sichern.“ (http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/docs/com_2013-755_de.pdf)

Die Konsumenten verlangen schon lange eine lückenlose Herkunftskennzeichnung schon lange, sie wollen die Sicherheit haben, dass wenn Österreich drauf steht auch Österreich drinnen ist. So wie auch im ENVI-Ausschuss im Europaparlament be­sprochen wurde:

 


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