Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 92

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lebt natürlich auch von den kleinen Kätzchen, und das sollten wir den Kindern durch eine vollkommene Kastration nicht vorenthalten.

Ich möchte aber auch das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz ansprechen, was einerseits die amtliche Kontrolle bei den Biolebensmitteln und andererseits die Ursprungs- und Herkunftsangaben betrifft, und da möchte ich speziell auf die ge­schützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen eingehen. Diese haben wachsende Bedeutung in Österreich für unsere Bauern, aber auch für unsere verarbeitenden Betriebe, denn wir müssen den Konsumenten einfach dahin gehend flexibel machen, dass er drauf schaut, was drinnen ist. Die Kennzeichnung soll natürlich auch so sein, dass er das erkennen kann.

Es ist ganz wichtig, dass unsere Konsumenten verstärkt österreichische Qualitäts­produkte kaufen, dass man den Patriotismus sozusagen dahin gehend schürt. Sie sollen aber auch wissen, wenn sie ein Schnitzel essen, dass dieses aus Österreich kommt. Andere Länder wie Frankreich oder Italien, die Ursprungs- und geografische Herkunftsangaben schon stark implementiert haben, zeigen es uns vor – Frankreich hat 219 Produkte und Italien 266 Produkte. Wir in Österreich haben nicht wenige Produkte mit solchen Bezeichnungen, weil wir keine Qualitätsprodukte haben, sondern weil der Gang dahin sehr schwierig ist, und da soll es jetzt eine Verwaltungsver­ein­fachung geben. Das ist der erste Schritt dazu.

Effiziente Kontrollen sind notwendig, dazu wird es jetzt den Ausschuss im Gesund­heitsministerium geben, der für Effizienz und natürlich auch für Informationsaustausch sorgen soll. Ich denke, im Sinne der Bauern und der Konsumenten ist Rechtssicherheit wichtig, dass wir ein funktionierendes und transparentes Kontrollsystem haben, denn das ist Garant für Vertrauen und damit auch für die Bereitschaft, dass der Konsument österreichische Produkte kauft. (Beifall bei der ÖVP.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


14.18.03

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Vielleicht noch ergänzend zur laufenden Katzendiskussion, da bin ich ganz Praktiker, Frau Kollegin, da will ich auch noch anmerken: Ich denke, wir reden von einem bewirtschafteten, aktiven Bauernhof mit Tierhaltung; diese ist bekanntlich 364 Tage im Jahr notwendig, und da geht es den Katzen ausgezeichnet, und die erledigen manches Ratten- oder Mäuseproblem auf natürliche Art und Weise und nicht im Sinne der Chemie- und Giftkonzerne.

Herr Kollege Höfinger, dann gibt es überhaupt kein Problem, meinem ersten Antrag zuzustimmen. Wenn diese Nährwertangabe ohnehin nicht geplant ist, dann braucht man nur die Bestätigung, dann ist es noch problemloser, dann kann deine Fraktion da auch zustimmen. (Abg. Höfinger: Ich habe gesagt, es ist nicht notwendig!)

Ich darf aber den zweiten Antrag, der leider nicht eingebracht wurde, nachbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskenn­zeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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