Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 138

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen betreffend Schaffung eines Jahresarbeitszeitmodells im Tourismus

„Die Bundesregierung und insbesondere der Minister für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die ein Jahresarbeitszeitmodell für im Tourismus beschäftigte Arbeitnehmer_innen vorsieht.“

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Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Schaffung eines Jahresarbeitszeitmodell im Tourismus

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Partnerschaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze“

Die Bedeutung des Tourismus für die österreichische Wirtschaft ist genauso unum­stritten wie der Zusammenhang zwischen einem Wirtschaftssektor und damit ver­bundenen arbeitsmarktpolitischen Kennzahlen. Die erwirtschaftete direkte und indirekte Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft belief sich im Jahr 2013 auf 48,24 Mrd. Euro bzw. rund 15% des Bruttoinlandprodukts. Der Tourismus in Österreich ist nicht nur von konjunkturellen Entwicklungen abhängig, sondern auch von einem Faktor der von der Politik nicht wesentlich beeinflusst werden kann – den klimatischen und geographischen Verhältnissen. Im Falle von Österreich führt dies zu großen saisonalen Schwankungen im Tourismus und damit in den Beschäftigungszahlen, insbesondere in den Perioden zwischen Winter- und Sommersaisonen. Die Folgen für die Arbeitnehmer_innen im Tourismus müssen hier hervorgehoben werden. Eine regel­mäßige Arbeitslosigkeit zwischen den Saisonen führt für die Arbeiternehmer_innen nicht nur zu wesentlichen Gehaltseinbußen, sondern die Anrechnungszeiträume und Bemessungsgrundlagen für verschiedenste sozialpolitische Ansprüche werden auto­matisch verringert. Insbesondere im Hinblick auf Pensionsansprüche ist dies kritisch zu betrachten und Reformen in den Beschäftigungsverhältnissen im Tourismusbereich müssen dringend angegangen werden. Nicht nur für die Arbeitnehmer_innen selbst hat diese saisonale Arbeitslosigkeit negative Auswirkungen, auch die Belastung öffent­licher Haushalte darf nicht außer Acht gelassen werden. Nicht nur die Zahlung von Arbeitslosengeldern ist hier hervorzuheben, sondern ebenso die Kosten für verschie­denste Tätigkeiten des Arbeitsmarktservices. In anderen Wirtschaftssektoren konnte in Krisenzeiten durch Kurzarbeit die Beschäftigungszahlen gehalten werden, im Touris­mus zeigt sich hier aber ein anderes Bild. Die durchschnittliche Beschäftigungszeit beträgt im Tourismus 208 Tage. Daher brauchen wir mehr Ganzjahresbetriebe. Wir haben uns die Kurzarbeit in der Industrie viel Geld kosten lassen, aber im Dienst­leistungssektor ist Kurzarbeit nicht tauglich, weil man Betriebszeiten aufrecht halten


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