Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 152

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Reduktion von Kammer­pflichtbeiträgen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Partnerschaft des Stillstands vernichtet Arbeitsplätze“

Lohn- und Einkommenssteuer sind der sichtbarste Teil der Steuerbelastung. Gerade Arbeit ist aber mit weit höheren Abgaben belastet. Es fallen nicht nur Sozialver­sicherungsbeiträge an – Gehälter werden über die Lohnnebenkosten auch noch mit Beiträgen zur Wohnbauförderung, zur Kommunalsteuer, oder zur Wiener U-Bahn belastet. Auch ein Teil der Beiträge für die verpflichtende Mitgliedschaft in der Wirt­schaftskammer wird anhand der von Arbeitgeber_innen bezahlten Gehälter berech­net – das macht Arbeit unnötig teuer.

Schlussendlich fließt oft weniger als die Hälfte dessen, was der oder die Arbeitgeber_in aufwendet, an den oder die Arbeitnehmer_in. Es ist deshalb an der Zeit, jene Abgaben, die Arbeit unnötig teuer machen, zu streichen oder zu kürzen. Diese verhindern das Entstehen neuer Arbeitsplätze. Mit der Kürzung von Lohnnebenkosen entlasten wir Gehälter und geben Unternehmer_innen neuen Spielraum für Investitionen, um auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist ein wichtiger Impuls für mehr Jobs, eine geringere Arbeitslosigkeit und eine positive Wirtschaftsentwicklung.

Die Wirtschafts- und die Arbeiterkammer profitieren durch Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge von jeder Lohnerhöhung und einer positiven Beschäftigungs­entwick­lung. Die Kammerumlage 2 in der Wirtschaftskammer wird fällig, sobald Unternehmen Mitarbeiter_innen beschäftigen. Je mehr Mitarbeiter_innen Mitarbeiter verdienen, desto höher ist diese. Diese Abgabe wurde in den 70er Jahren als Provisiorium eingeführt, existiert aber heute noch. Sie gehört ersatzlos gestrichen. Dass die Wirtschaftskammer einen solchen Einschnitt in ihre Finanzierungsstruktur gut verkraften kann, hat auch die Anfragebeantwortung 3221/AB aufgezeigt.

Ebenfalls hat die Anfragebeantwortung 3098/AB gezeigt, dass die Arbeiterkammer durch steigende Löhne, höhere Beschäftigung und steigende (mehrfach außertourlich angehobene) Höchstbeitragsgrundlagen in Form massiv wachsender Arbeiterkammer-Umlagen stetig profitiert. Die geplante Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage trägt für 2016 insgesamt zu weiteren Mehreinnahmen von 2 Millionen Euro bei. Um das AK-Umlageaufkommen auf das Niveau von 2004 zurückzuführen, ist der Umlagesatz in den nächsten 5 Jahren schrittweise um jeweils 0,05% Punkte zu senken.

Die Senkung der Arbeiterkammerumlage in fünf Jahren würde eine Reduktion der Lohnnebenkosten um 0,25 Prozentpunkte bringen. Die Streichung der Kammerumlage brächte abhängig vom Bundesland eine Reduktion der Lohnnebenkosten von zwischen 0,36 bzw. 0,44 Prozentpunkten. Dadurch könnten die Lohnnebenkosten insgesamt um bis zu 0,69 Prozentpunkte gesenkt werden und einen weiterer Impuls für mehr Arbeitsplätze gesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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