Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 189

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nur gibt es in Österreich unterschiedliche Systeme, und es gibt auch keine Meldepflicht an den Bund. Der Antrag, den wir im Ausschuss gemeinsam beschlossen haben und auch heute hoffentlich gemeinsam beschließen werden, zielt eben darauf ab, dass gemeinsam mit den Partnern der Zielsteuerung-Gesundheit die Meldesysteme in den Krankenanstalten vereinheitlicht werden und insbesondere im Hinblick auf eine transparente und verbesserte Datenlage weiterzuentwickeln sind.

Ich denke mir, das ist ein ganz wichtiger Antrag im Hinblick auf die Patientensicherheit und natürlich auch im Hinblick auf die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenanstalten. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

18.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


18.42.45

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick ins Internet genügt, um sich ein Bild vom regen Handel mit Cannabissamen machen zu können. So bietet die Firma Sensi Seeds eine breite Palette von Hanfsamen an.

Dass Kunden nicht nur für legale Zwecke Cannabissamen erwerben, kann man aus einer aktuellen Kundenbewertung ersehen. Mit der Bewertung von Preis/Leistung mit vier von fünf Sternen zeigt sich ein Kunde namens Peacemaker sehr zufrieden. Nach einigen fachspezifischen Erläuterungen kommt er schließlich zur Sache: Man be­komme erst das Gefühl, dass es nicht wirke, aber dann steige es ständig an und führe zu einem lustigen High, das schließlich mit der nötigen Bettschwere ende. – So weit, so gut, so illegal.

Besonders geschäftstüchtig zeigt sich hiebei die Firma Seeds2go. Diese preist den Vertrieb von Hanfsamen mittels Automatensystem an. Damit haben Kunden die Möglichkeit, über 290 Samenarten inzwischen an fünf Standorten in Österreich legal zu erwerben; dies deshalb, weil der Anbau von Pflanzen bis zur Blüte grundsätzlich nicht strafbar ist.

Diese Art des anonymen Verkaufs von Hanfsamen ist für so manchen potenziellen Kunden ein Ansporn oder ein Anreiz, es einmal zu probieren, selbst Haschisch oder Marihuana anzubauen und auch zu konsumieren. Aber noch viel schlimmer: Man könnte auch auf die Idee kommen, illegal Drogen zu produzieren und auch zu dealen.

Tatsache ist, dass der illegale Anbau von Hanf sowohl in In- als auch in Outdoor­anlagen ständig steigt und dass auch die Qualität des THC – das ist der Rausch bewirkende Teil des Hanfs – ständig besser wird. Als Angehöriger des Landeskriminal­amtes Steiermark kann ich Ihnen aufgrund von Sicherstellungen sagen, dass dies eine Tatsache ist. (Ruf bei der SPÖ: Hat’s g’schmeckt?) – Das finde ich nicht witzig. (Abg. Kickl – in Richtung SPÖ weisend –: Da denken ein paar an die Jugend zurück!)

Gemäß § 52 Abs. 3 der Gewerbeordnung hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, soweit es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Volksge­sundheit und des Jugendschutzes erforderlich ist, mit Verordnung zu bestimmen, dass bestimmte Waren eben nicht mit Automaten verkauft werden dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Erfordernis ist unzweifelhaft gegeben: Nicht nur, dass durch diesen anonymen Automatenverkauf die Gefahr der Verleitung zum Drogenkonsum besteht, es kann auch der Gewöhnungseffekt bei Konsumenten eintreten und zum Gebrauch stärkerer Drogen führen. Eine Studie zeigte, dass Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren, die Cannabis nehmen, um 85 Mal häufiger zu Kokain greifen als solche, die es nicht tun.

 


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