Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 190

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Viel zu oft musste ich im Zuge meiner beruflichen Karriere leider miterleben, wie Drogensüchtige zu Tode kamen – gar nicht zu reden von dem Leid und dem Unheil, das sie selbst erlitten und der Familie zufügten.

Daher mein Appell: Lassen wir es nicht leichtfertig zu, dass man völlig anonym die Möglichkeit hat, Drogen zu erwerben beziehungsweise zu konsumieren oder gar zu dealen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.47.00

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf TOP 11, auf das Verbot des Automatenverkaufs von Cannabissamen.

Die geltende Rechtslage ist ja – der Kollege hat es schon erwähnt –, dass der Verkauf von Samen und Setzlingen erlaubt ist – was grundsätzlich logisch ist, da es sich beim Hanf um einen sehr wertvollen Rohstoff handelt, der beispielsweise für textile Fasern, für Pharmazeutika und für Kosmetikprodukte gebraucht wird –, allerdings nur bis zur Blüte, weil, wie auch schon gesagt worden ist, aus der Blüte eben THC, eine rausch­fördernde Substanz, gewonnen wird. Es muss beim Verkauf an über 18-Jährige darauf hingewiesen werden, dass es natürlich nur zu legalen Zwecken verwendet werden darf.

Daraus ist eine etwas kuriose Situation entstanden: Einem Shop-Betreiber, der ord­nungsgemäß seine Samen und Setzlinge verkauft hat, wurde von der Anklagebehörde Mittäterschaft vorgeworfen, weil manche seiner Kunden eben nicht nur zum Beispiel ein Textilprodukt hergestellt haben, sondern die Pflanzen durchaus im Indoor-growing-Betrieb für den Eigengebrauch genutzt haben.

Diese Schweizer Firma, auf die Sie sich, glaube ich, bezogen haben und die auch im Antrag erwähnt ist, hat dann eben den Ausweg gefunden, auf Automaten umzusteigen, denn da gibt es keine Personen, die man anklagen kann. Es wird dann auch anhand der e-card oder eines Personalausweises oder eines Führerscheins darauf geachtet, dass das entsprechende Alter gegeben ist, das heißt, man muss dazu über 18 Jahre alt sein, was ja auch sehr positiv ist, weil man einfach darauf achten muss, dass es sich nicht um Jugendliche handelt.

Ich verstehe die Sorgen der Verantwortlichen durchaus, aber egal, wie man zu diesem Thema steht, eines ist auf jeden Fall sicher: Die Frau Gesundheitsministerin ist nicht die richtige Ansprechpartnerin, denn das Aufstellen von Automaten fällt in den Ver­antwortungsbereich des Wirtschaftsministers. Daher gibt es auch eine Zuweisung des Antrages an den Wirtschaftsausschuss, die wir selbstverständlich auch unter­stützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schmid zu Wort. – Bitte.

 


18.49.10

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Mein Thema sind die Krankenversicherungen.

Unterschiedliche Berufsgruppen leisten unterschiedliche Beiträge zu Krankenversiche­rungen und an abermals unterschiedliche Krankenversicherungsanstalten. Daraus resultiert ein nicht unerheblicher Verwaltungs- und Kostenaufwand – überwiegend zulasten der Pflichtversicherten und Steuerzahler.

 


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