Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 192

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Kollege Loacker von den NEOS hat im Ausschuss, aber auch heute bereits im Plenum in der Debatte gesagt, eine Zusammenfassung aller Versicherten in eine Kranken­kasse wäre solidarischer. In diesem Zusammenhang eine Frage an die NEOS – und das ist wichtig –: Wir alle wissen, dass es bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft flächendeckende Selbstbehalte gibt. Wir wissen aber auch, dass bei den Gebietskrankenkassen im Großen und Ganzen keine Selbstbehalte gegeben sind.

Herr Loacker – er ist auch nicht hier, aber vielleicht kann man es ihm ausrichten –, eine konkrete Frage an Sie: Wollen Sie bei einer Zusammenlegung der Krankenkassen die Selbstbehalte eigentlich abschaffen, so wie wir dies bei den Zahnspangen für Kinder getan haben? Oder wollen Sie, was ich eher bei Ihnen vermute, Selbstbehalte auf alle Versicherten und alle Leistungen ausweiten? Als wir hier den Antrag betreffend Zahnspangen für Kinder diskutiert und beschlossen haben, dort die Selbstbehalte abzuschaffen, waren die NEOS die einzige Fraktion in diesem Haus, die dagegen gestimmt hat. Letztendlich sind die NEOS also dafür, dass es bei Zahnspangen für Kinder Selbstbehalte gibt.

Das ist nicht in Ordnung, vor allem für uns als sozialdemokratische Fraktion ist das nicht in Ordnung. Wir lehnen Selbstbehalte im Bereich der Krankenversicherung weiterhin entschieden ab. (Beifall bei der SPÖ.)

18.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

18.55.06

 


Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich nehme Stellung zum Entschließungsantrag der Grünen betreffend Psycho­phar­maka in Pflegeheimen. Ich sage gleich dazu, ich halte diesen Antrag für reinen Alarmismus und Bürokratismus. Das ist nichts anderes als ein Ausdruck der Regulie­rungswut der Grünen.

Wieso? – Das werde ich Ihnen jetzt erklären. Wir haben zirka 75 000 Bürger in statio­närer Pflege. Davon haben zirka 70 Prozent kognitive Störungen, das sind Störungen im Sinne von Depressionen, Demenz, Abbauerscheinungen, Verhaltens­störungen und so weiter. Diese brauchen zum Teil intensive Medikation sowie ärztliche und pfle­gerische Betreuung.

Ich glaube, es wäre sinnvoller, vom Parlament aus einmal dem Personal, den Pflegern und den Ärzten Danke zu sagen, die den mühevollen Job auf sich nehmen, sich in diesem Beruf in den Pflegeheimen für diese 75 000 Menschen aufzuopfern, als ständig neue Regulierungen einzuführen zu wollen und den Bediensteten dort neue juristische Zwangsjacken anziehen zu wollen. Das halte ich eigentlich für eine Zumutung. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich weiß schon, Ihr Antrag beruht auf einem Bericht der Volksanwälte. Die Volks­anwälte sind eine notwendige Einrichtung. Die Volksanwälte haben sich aber in dieser Frage auch mit einer fragwürdigen Zugangsweise berühmt gemacht, denn sie haben Studien aus England hergenommen, diese publiziert und auf Österreich umgelegt. Das kann man meiner Meinung nach nicht machen, weil das verschiedene Studien mit verschiedenen Zugangsweisen waren.

In Österreich gibt es nur eine einzige Studie, eine Vorarlberger Studie, die sich mit diesem Problem beschäftigt hat. Auch da ist herausgekommen, dass es eine möglicherweise inadäquate Verschreibungspraxis bei einem Teil der Patienten gibt. Daraus jedoch ein neues Gesetz und eine neue Verordnung konstruieren zu wollen,


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