Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 193

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die, wie gesagt, dem medizinischen Personal eine Zwangsjacke überstülpt, das halte ich nicht für richtig und nicht für zielführend.

Wir haben ohnehin schon so eine riesige Defensiv- und Verteidigungsmedizin, die enorme Kosten verursacht. Jeder, der in der Medizin und in der Pflege arbeitet, ist schon mit einem Fuß im Kriminal, weil die Begehrlichkeit und die Regulierungswut so groß sind.

Daher: Stellen wir bitte auf mehr Ausbildung, auf mehr Selbstverantwortung und überhaupt auf mehr natürliche und menschliche Medizin und Pflege ab! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


18.57.23

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Kollegin Durchschlag hat schon sehr richtig auf die Kompetenz des Wirtschaftsministeriums bezüglich der Hanfsamen-Automaten hingewiesen und auch inhaltlich alles sehr gut erklärt.

Vielleicht ein Punkt: Es stimmt leider nicht mehr, dass ein Zutrittskontrollsystem vorhanden ist; seitdem die e-card aufgrund der Kritik der Sozialversicherung für diese Automaten gesperrt ist, erfolgt keine Legitimation mehr. Alleine Hinweisschilder am Eingang weisen darauf hin, dass der Eintritt für unter 18-Jährige verboten ist. Wenn man sich ansieht, wie rasch dieses System in Österreich expandiert – aktuell fünf Standorte, weitere sind in Planung –, dann kann man nicht unbedingt nur davon ausgehen, dass sich Gartenfreunde ein bisschen Hanf anbauen oder diese Pflanzen für Hanfprodukte wichtig sind, sondern da liegt durchaus der Verdacht nahe, dass Missbrauch betrieben wird. Ich denke, wir sollten hier wirklich auch versuchen, diesen einzuschränken. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


18.58.00

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte heute noch kurz das Themenfeld Informationspflicht, Verschwiegenheits­pflicht betreffend Tuberkulosegesetz aufgreifen. Das ist heute schon sehr intensiv diskutiert worden. Das Wichtigste ist – und das sollten wir voranstellen –, den betrof­fenen Patientinnen und Patienten schnell und kompetent zu helfen. Das geschieht in Österreich. Das ist, glaube ich, auch ein Zeichen für die Qualität unseres Gesundheits­systems.

Ich habe gerade noch mit Kollegen Franz diskutiert, der gesagt hat, dass diese Krank­heit in der Praxis bei entsprechender Behandlung gut heilbar und auch sehr selten ist.

Die Frage, die wir heute diskutiert haben, ist: Macht man die Fälle oder gar Patienten­namen öffentlich oder nicht? Wie geht man damit um? Das Tuberkulosegesetz normiert das ganz klar. Es geht von einer Verschwiegenheitspflicht aus, sagt, dass man bekannt gewordene Umstände nicht weitergeben darf, insbesondere die Per­sonen, ihre persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse. Die Verschwie­genheitspflicht ist nur in ganz bestimmten Fällen aufzuheben, nämlich wenn es um das Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege geht.

Es ist also Aufgabe der Gesundheitsbehörden, einen fairen Ausgleich zwischen einem Informationsanspruch der Öffentlichkeit und Schutz und Achtung des Privatlebens zu


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