Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 232

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dern, dass in Zukunft ein Senioritätsprinzip gesetzlich verhindert wird und dass es durch vorgeschriebene Vorrückungen und ein entsprechendes Rahmengesetz, das regelt, wie Kollektivverträge in Zukunft auszusehen haben, einen klaren Rahmen gibt, mit dem Ziel, das Senioritätsprinzip abzuschaffen.

Jetzt bin ich froh, dass wir Gleichbehandlung einmal tatsächlich so global angehen, wie es sein soll, dass wir nicht nur immer über Geschlechterunterschiede sprechen, sondern auch einmal über die Gleichbehandlung von unterschiedlichen Generationen. Ich teile auch die Intention des Antrags: Es ist einfach nicht einzusehen, warum junge Menschen, wenn sie in das Arbeitsleben eintreten, wesentlich weniger verdienen als später, und das nur aufgrund ihres Alters, nicht vielleicht aufgrund fehlender Erfahrung oder fehlender Produktivität, sondern einfach deswegen, weil sie zu jung sind.

Deswegen teile ich die Intention dieses Antrags. Ich glaube, wir brauchen Kollektiv-verträge, die nach dem Prinzip funktionieren, für gleiche Arbeit gleiches Entgelt, egal, welches Alter, egal, welches Geschlecht. Es soll die Leistung im Mittelpunkt stehen, nicht das Alter und nicht das Geschlecht. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Das wäre eine Situation, wie ich sie mir wünsche.

Zu dem Antrag: Der Antrag wird von uns deswegen abgelehnt, weil er, glaube ich, nicht sinnvoll ist. Wir haben eine gute Tradition der Sozialpartnerschaft. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass Kollektivverträge gemeinsam verhandelt werden. Der Inhalt sollte in Zukunft so sein, dass das Leistungsprinzip zählt und nicht das Alter, aber Rah­mengesetze vorzugeben, in denen ganz genau gewisse Vorrückungen in einem gewissen Zeitraum mit einer gewissen Höhe definiert werden, halte ich nicht für sinnvoll. Deswegen haben wir uns entschieden, diesen Antrag abzulehnen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


21.10.59

Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsi­dentin! Hoher Nationalrat! Ich möchte nur einige wenige Sätze zur Sozialpartnerschaft sagen, weil ich in Bezug auf die Einkommensberichte gute Erfahrungen gemacht habe, insbesondere mit dem Bericht betreffend den Abbau der Benachteiligung von Frauen, der von einigen Vorrednern und Vorrednerinnen erwähnt wurde, für den fünf Kollektiv­verträge untersucht wurden. Es gibt auch andere Untersuchungen, das IHS etwa hat 30 Kollektivverträge untersucht, um zu erforschen, ob sich das Senioritäts­prinzip positiv auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt. Die Wissenschafter und Wissenschafterinnen sind zu dem Schluss gekommen, dass es vor allem eigene Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer braucht. Viele wurden ja schon gestartet, fit2work für Frauen ganz im Besonderen, einige Maßnahmen zu 50+ und vieles mehr, sodass es in einigen Branchen nicht so sehr auf das Senioritäts­prinzip ankommt, sondern darauf, wie man ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gut absichern kann. Aber das nur nebenbei.

Ich meine, dass gesetzliche Regelungen zu den 700 Kollektivverträgen, die in Öster­reich verhandelt werden, nicht einfach umzusetzen sind. Ich lehne es auch persönlich ab, den Sozialpartnerverhandlungen in Gesetzen vorzugreifen. Das Gesetz zu den Einkommensberichten wurde in guter Tradition mit den Sozialpartnern und mir gemeinsam erarbeitet. Ich möchte Sie einladen – das ist eigentlich der Grund, warum ich jetzt so lange eingeleitet habe –, mit den Präsidenten der Sozialpartner, wenn sie vom Gleichbehandlungsausschuss eingeladen werden – was ich sehr begrüße, und


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