Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 234

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wäre, wie wir es heute schon gehört haben, in die Kollektivverträge hinein zu arbeiten. Zur zusätzlichen Erfahrung, Herr Loacker, die Sie angesprochen haben: Man kann sich ja auch beruflich umorientieren und steht dann mit 30, 35 wieder ganz am Anfang und kann dann überhaupt keine Vordienstzeiten mitnehmen. Das ist, glaube ich, auch nicht gerecht. Ich kann auch diesem Argument daher jetzt nicht nachkommen und Ihnen da auch nichts zugestehen.

Was die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern betrifft, haben wir ganz deutlich in dem Bericht gesehen, dass Unterschiede zwischen Gehältern von Frauen und Männern dann entstehen, wenn Frauen Kinder bekommen. Die Erwerbsquote von Frauen ohne Kinder liegt bei 89,1 Prozent. Sie ist ähnlich jener der Männer. Das Prob­lem entsteht, wenn Frauen sich dazu entscheiden, Kinder zu bekommen. Da haben sie dann Nachteile in der Pension, in den Vorrückungszeiten, in den Kollektivverträgen und so weiter.

Wir haben dazu sehr viele gute Anträge eingebracht. Der letzte wurde von Kollegin Schenk schon angesprochen. Er wurde heiß diskutiert, nicht nur einmal, sondern zwei Mal. Ich habe mich sehr gefreut, dass die ÖVP meinem Antrag sehr nahekommen kann und ihn auch mittragen könnte. Ich verstehe jedoch, dass Sie ihn leider vertagen müssen, wenn es in der Regierung nicht funktioniert, aber ich gebe Ihnen heute eine weitere Chance, einem anderen Antrag von uns zuzustimmen. Frau Ministerin Heinisch-Hosek hat heute gesagt, sie freue sich auch darauf, mit den Sozialpartnern zu diskutieren. Deshalb bringe ich einen entsprechenden Antrag ein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek und weiterer Abgeordneter betreffend Maß­nahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen in den Kollektivverträgen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Sozialpartnern in Gespräche dahin gehend einzutreten bzw. auf diese im Rahmen der Möglichkeiten so einzuwirken, dass unter anderem in nachstehenden Bereichen Verbesserungen und Änderungen in den Kollektivverträgen herbeigeführt werden, mit denen Benachteiligungen von Frauen insbesondere durch Beschäftigungsunterbrechungen durch Kinderbetreuungspflichten oder Pflegeerfordernisse von nahen Angehörigen beseitigt und damit die Einkom­menssituation der Frauen in Österreich verbessert werden:

1. Einstufungen und Bewertungsregelungen in Lohngruppen, Zulagen und dienstzeit- bzw. zugehörigkeitsabhängige Entlohnung

2. Dienstzeit- bzw. betriebszugehörigkeitsabhängige Ansprüche, wie bspw. Vorrückun­gen, Urlaub, Jubiläumsgeld, Entgeltfortzahlungsdauer bei Krankheit oder Arbeitsunfall, Kündigungsfristen etc.“

*****

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unserem Antrag Ihre Zustimmung erteilen können. Frau Ministerin Heinisch-Hosek war ganz meiner Meinung. Und ich glaube, es wäre einmal an der Zeit, auch einem Antrag der Opposition zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.19

 


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