Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carmen Schimanek und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen in den Kollektivverträgen
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1154/A der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (831 d.B.) in der 96. Nationalratssitzung am 14. Oktober 2015
Die Einkommen der Frauen liegen in Österreich – je nach statistischer Betrachtungsweise in einem größeren oder geringeren Ausmaß - weiterhin unter jenen der Männer.
In jenen Bereichen, in denen die Gründe für die Einkommensunterschiede evident sind, bedarf es daher der Umsetzung konkreter Schritte, um die Lohnschere zwischen Männern und Frauen weiter zu schließen.
Die unterfertigten Abgeordneten treten in diesem Zusammenhang unter anderem in nachstehenden Bereichen für Verbesserungen und Änderungen in den Kollektivverträgen ein, mit denen Benachteiligungen von Frauen insbesondere durch Beschäftigungsunterbrechungen durch Kinderbetreuungspflichten oder die Pflege von nahen Angehörigen beseitigt und damit die Einkommenssituation der Frauen in Österreich verbessert werden:
1. Einstufungen und Bewertungsregelungen in Lohngruppen, Zulagen und dienstzeit- bzw. zugehörigkeitsabhängige Entlohnung
2. Dienstzeit- bzw. betriebszugehörigkeitsabhängige Ansprüche (Vorrückungen, Urlaub, Jubiläumsgeld, Entgeltfortzahlungsdauer bei Krankheit oder Arbeitsunfall, Kündigungsfristen etc.)
Bereits mehrfach wurden die gegenständlichen Forderungen in den letzten Jahren in Form von Anträgen von den Freiheitlichen eingebracht und im Gleichbehandlungsausschuss behandelt, jedoch seitens der Regierungsfraktionen immer wieder vertagt.
Erfreulich war jedoch in diesem Zusammenhang, dass den freiheitlichen Forderungen insbesondere betreffend das Erfordernis kollektivvertraglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation der Frauen von den Vertretern der Regierungsfraktionen grundsätzlich Verständnis entgegengebracht wurde.
So bestätigte Abgeordneter Franz Riepl in der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses vom 21. November 2012 die Richtigkeit der freiheitlichen Forderung insofern, als „es seiner Meinung nach bei der Frage der Einstufung von Frauen in der Tat noch Probleme gäbe.“
Weiters wurde von Seiten der ÖVP festgehalten, dass die Forderung nach Berücksichtigung von Karenzzeiten bei der Gehaltseinstufung in Kollektivverträgen legitim sei, zumal der Präsenzdienst bei Männern auch einberechnet werde.
Nicht zuletzt hat eine entsprechende Überprüfung einzelner Kollektivverträge gezeigt, dass es im Bereich der Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunterberechnung in den Kollektivverträgen noch ausreichend Handlungs- und Aufholbedarf gibt. Nachzulesen im Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen
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