Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 235

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek und weiterer Abgeordneter betreffend Maß­nahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen in den Kollektivverträgen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Gleichbe­hand­lungsausschusses über den Antrag 1154/A der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehand­lungsgesetz geändert wird (831 d.B.) in der 96. Nationalratssitzung am 14. Oktober 2015

Die Einkommen der Frauen liegen in Österreich – je nach statistischer Betrachtungs­weise in einem größeren oder geringeren Ausmaß - weiterhin unter jenen der Männer.

In jenen Bereichen, in denen die Gründe für die Einkommensunterschiede evident sind, bedarf es daher der Umsetzung konkreter Schritte, um die Lohnschere zwischen Männern und Frauen weiter zu schließen.

Die unterfertigten Abgeordneten treten in diesem Zusammenhang unter anderem in nachstehenden Bereichen für Verbesserungen und Änderungen in den Kollektiv­verträgen ein, mit denen Benachteiligungen von Frauen insbesondere durch Beschäfti­gungs­unterbrechungen durch Kinderbetreuungspflichten oder die Pflege von nahen Angehörigen beseitigt und damit die Einkommenssituation der Frauen in Österreich verbessert werden:

1. Einstufungen und Bewertungsregelungen in Lohngruppen, Zulagen und dienstzeit- bzw. zugehörigkeitsabhängige Entlohnung

2. Dienstzeit- bzw. betriebszugehörigkeitsabhängige Ansprüche (Vorrückungen, Urlaub, Jubiläumsgeld, Entgeltfortzahlungsdauer bei Krankheit oder Arbeitsunfall, Kün­di­gungs­fristen etc.)

Bereits mehrfach wurden die gegenständlichen Forderungen in den letzten Jahren in Form von Anträgen von den Freiheitlichen eingebracht und im Gleichbehand­lungs­ausschuss behandelt, jedoch seitens der Regierungsfraktionen immer wieder vertagt.

Erfreulich war jedoch in diesem Zusammenhang, dass den freiheitlichen Forderungen insbesondere betreffend das Erfordernis kollektivvertraglicher Maßnahmen zur Ver­besserung der Einkommenssituation der Frauen von den Vertretern der Regierungs­fraktionen grundsätzlich Verständnis entgegengebracht wurde.

So bestätigte Abgeordneter Franz Riepl in der Sitzung des Gleichbehandlungs­ausschusses vom 21. November 2012 die Richtigkeit der freiheitlichen Forderung insofern, als „es seiner Meinung nach bei der Frage der Einstufung von Frauen in der Tat noch Probleme gäbe.“

Weiters wurde von Seiten der ÖVP festgehalten, dass die Forderung nach Berück­sichtigung von Karenzzeiten bei der Gehaltseinstufung in Kollektivverträgen legitim sei, zumal der Präsenzdienst bei Männern auch einberechnet werde.

Nicht zuletzt hat eine entsprechende Überprüfung einzelner Kollektivverträge gezeigt, dass es im Bereich der Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunterberechnung in den Kollektivverträgen noch ausreichend Handlungs- und Aufholbedarf gibt. Nach­zulesen im Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen


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