Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 256

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fernsehen im ORF. Das Problem dabei war – und das haben wir im Ausschuss gehört –, dass die GIS-Gebühren vom Einkommen abhängig sind.

Das ist möglicherweise gesetzlich so geregelt. Es stellt sich aber schon die Frage: Ist es eine gerechte Regelung? – Also wenn man nicht die Möglichkeit hat, 24 Stunden einem Programm zu folgen, weil man es einfach aufgrund seiner Behinderung nicht kann, würde ich meinen: Hier steht eine Gesetzesänderung an. So habe ich diesen Antrag auch verstanden, so haben wir ihn verstanden, und daher sehen wir den auch als sinnvoll an.

Ich glaube, dass wir gerade in diesem Bereich für blinde und sehbehinderte Menschen viel mehr machen müssen. Herr Bundesminister, es läuft im ORF derzeit eine große Werbekampagne Ihres Hauses zur Barrierefreiheit ab 1. Jänner 2016. Es wäre jetzt, wenn Sie schon die große Werbekampagne über den ORF laufen lassen, wohl auch sinnvoll, vielleicht einmal beim ORF danach zu trachten, zu schauen und Druck zu machen, dass sämtliche Programme auch für sehbehinderte Menschen im Zweikanal­ton übersetzt werden. Das wäre etwas, was auch sinnvoll wäre; dann wären auch die GIS-Gebühren gerechtfertigt. So ist es eine Ungleichbehandlung behinderter Men­schen, und das sollte Ihnen eigentlich nicht gefallen.

Der zweite Antrag ist ein Antrag von mir, und da geht es um die Diskriminierung von sogenannten Halsatmern. Wir haben das am Beispiel eines Betroffenen gezeigt: Für einen Halsatmer, der zu 70 Prozent behindert ist, der also immer ein ganzes Konvolut mit sich herumtragen muss, um sozusagen auch für den Fall der Fälle ausgerüstet zu sein, ist es aufgrund seiner körperlichen Konstitution zwar möglich, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen, das ist aber sehr umständlich und auch nicht immer sehr angenehm. Ich denke, da wäre es schon möglich, dass man hier auch einmal überlegt, welche Behindertengruppen eigentlich in öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht aufge­hoben sind.

Sie haben im Ausschuss gesagt – ich habe es noch ein bisschen so im Ohr –, ganz Österreich braucht inzwischen einen Parkausweis. Als ganz so schlimm würde ich es nicht sehen. Ich weiß, es kam auch das Argument, wir haben hier klare Regelungen, klare Fälle festgeschrieben. Die Frage ist allerdings schon, ob man in manchen Fällen nicht auch eine Einzelfallregelung und eine Einzelfallbewertung durchführen sollte. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das gibt es ja!)

Nein, das gibt es eben nicht, Frau Kollegin, denn sonst hätte das nicht passieren können. Bei jemandem, für den es ein wirklicher Aufwand ist, in eine Straßenbahn einzusteigen – der Mann lebt in Wien –, für den das also wirklich ein schwieriges Ver­fahren ist, ist das einfach abgelehnt worden. Da würde ich meinen, man sollte da schon ein bisschen mehr Sensibilität haben.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass jeder Mensch, nur weil er eine Behinderung hat – welcher Art auch immer –, sofort einen Parkausweis bekommen soll; aber man soll schon bei manchen schwerstbehinderten Leuten, die noch dazu auch sehr schwer krank sind, in einer Einzelfallbewertung überlegen, ob man den Gesetzestext vielleicht in einer anderen Art und Weise, sage ich jetzt einmal, interpretieren kann. Ich glaube, es wäre sinnvoll, dass man auch für diese Personengruppe hier einmal ein bisschen etwas macht.

Noch einmal: Herr Minister, ich habe gestern gesehen, Sie werben für die Barriere­freiheit. Bitte setzen Sie sie auch um, und leben Sie sie auch! (Beifall bei der FPÖ.)

22.32


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


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