Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 257

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22.32.41

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zum Antrag des Abgeordneten Dr. Franz äußern. Da geht es um die Reduktion der GIS-Gebühren für sehbeeinträchtigte Menschen. Frau Belakowitsch-Jenewein hat das jetzt in ihren Ausführungen ja auch schon angesprochen.

Im Moment ist es so, dass die Befreiung im Fernmeldegebührengesetz, in der Fern­meldegebührenordnung geregelt ist. Die Befreiung zielt eben im Moment auf das Ein­kommen ab: Es gibt Einkommensgrenzen, wonach man von den Gebühren befreit sein kann. Da können PflegegeldbezieherInnen Anträge stellen, Ausgleichszulagen­bezie­herInnen, EmpfängerInnen von Notstandshilfen. Es hatte ja bis zur Novelle im Jahr 2004 für alle PflegegeldbezieherInnen ohne Einkommensgrenzen auch die GIS-Befreiung gegeben. Das wurde damals geändert, weil man eben gesagt hat, man möchte speziell bei dieser Befreiung auf das Einkommen Rücksicht nehmen.

Legistisch zuständig ist das Finanzministerium, deswegen werden wir diesen Antrag auch zuweisen. Ich denke mir, da werden alle mitstimmen. Ob man dann dort zu einem Einvernehmen über eine Reduktion kommt, kann ich heute nicht sagen. Im Moment ist es so, dass man nur zur Gänze befreit werden kann; Reduktionen gibt es derzeit in der Fernmeldegebührenordnung nicht.

Über die Diskriminierung der Halsatmer wird mein Kollege Hechtl noch einiges sagen. Nur, Frau Belakowitsch-Jenewein, es ist ja so, dass es genau die Einzelfallprüfungen laut dem § 29b des Gesetzes gibt. Das wollen wir so beibehalten, darum möchten wir auch nicht taxativ „Behindertengruppen“ – unter Anführungszeichen – in den § 29b hineinnehmen, weil es eben die Einzelfallprüfung in jedem Fall geben soll. Ich glaube, das ist auch eine gute Lösung. In diesem Fall muss man dann eben auch genau schauen, warum es dazu gekommen ist. Im Normalfall, denke ich mir, sollte man es wirklich bei einer Einzelfallprüfung belassen.

Ich möchte noch ein Wort zu Ihrem anderen Antrag, betreffend die Valorisierung des Pflegegelds, sagen. Für die Zuseherinnen und Zuseher – falls es noch welche gibt – möchte ich schon noch einmal in Erinnerung rufen, dass in Österreich 5 Prozent der Menschen Pflegegeld beziehen. Das ist im europäischen Vergleich ein enorm hoher Wert. Wir geben im Jahr rund 2,2 Milliarden € für Pflegegeld aus.

Auch wenn Sie immer sagen, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, dass die Erschwer­nisse in Stufe 1 und 2 zur Reduktion geführt haben: Das stimmt nicht! Das Pflegegeld ist trotzdem in Summe mehr geworden, weil die Bezieherinnen und Bezieher eben mehr werden. Ich denke mir, es ist im Bereich des Pflegegelds oder der Pflege eine große Herausforderung, die Pflege als Gesamtes zu sehen. Gerade Herr Bundes­minister Hundstorfer hat ja in seiner Amtszeit das Pflegegeld mittlerweile dreimal erhöht. Ich glaube, auch das kann sich sehen lassen.

Wir werden noch viel arbeiten müssen, damit wir die Pflege gewährleisten können. Aber der jährlichen Valorisierung können wir im Moment nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.35


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


22.35.55

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprach­dolmetscher): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Betreffend Fernsehen und GIS-Gebühr darf man nicht vergessen – ich möchte es hier auch gleich in Erinnerung rufen –, 2009 haben wir das zu Papier


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