Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 36

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Dass es den durchschnittlichen Steuerzahler, den der Herr Finanzminister gestern im­mer wieder zitiert hat, in der Realität nicht gibt, soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Nach dem neuen rot-schwarzen Millionärsentlastungstarif wird ein Top-Verdiener mit ei­nem monatlichen Bruttogehalt von 84 124 € noch um rund 2 000 € im Jahr entlastet.

Wenn man nun diese 2 000 € durch zwei dividiert, kommt man auf einen Betrag von 1 000 €, und nach der Diktion des Finanzministers werden damit zwei durchschnittliche Steuerzahler um jeweils 1 000 € entlastet. – Also das kann nicht wirklich stimmen!

Zum zweiten Budgetrede-Märchen – ich zitiere wieder den Herrn Finanzminister –:

Aus für heimliche Steuererhöhung, also für die kalte Progression. „Das ist ein Ge­schenk der Bürgerinnen und Bürger an den Finanzminister (…).“ – Zitatende.

Richtig ist, dass die kalte Progression kein Geschenk der Bürger ist, sondern eine Steu­ererhöhung ohne Gesetzesgrundlage. In Wirklichkeit werden den Steuerzahlern ab 2016 5 Milliarden € zurückgegeben, die man ihnen seit 2009 durch die kalte Progres­sion bereits rechtswidrig weggenommen hat. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemer­kung von Bundesminister Schelling.)

Zum dritten Budgetrede-Märchen – ich zitiere wieder einmal den Herrn Finanzminister –:

„Wir müssen aber auch (…) Gesetze und Verordnungen verpflichtend auf ihre Auswir­kungen in der Praxis prüfen und uns ansehen, ob der Aufwand überhaupt in Relation zum Nutzen steht.“ – Zitatende. (Bundesminister Schelling: Gut zitiert!)

Richtig ist, dass die Unternehmer mit den beiden Verordnungen zur Registrierkassen­pflicht gepflanzt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Ab 1. Jänner 2016 müssen alle Betrie­be, die einen Jahresumsatz von mehr als 15 000 € und jährliche Barumsätze von mehr als 7 500 € haben, eine Registrierkasse verwenden. Welche technischen Vorausset­zungen diese Registrierkassen erfüllen müssen, soll aber erst im Laufe des Jahres fest­stehen. Ein Unternehmer muss also für 2016 eine Registrierkasse kaufen, die ab 2017 unter Umständen gar nicht mehr den Sicherheitsanforderungen des Finanzministers entspricht. (Rufe bei der FPÖ: Verrückt!) Das ist eine Pflanzerei der Unternehmer, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man nun glaubt, dass als Barumsatz nur die Bezahlung mittels Cash gilt, der irrt: Zum Barumsatz zählt auch die Zahlung mit Bankomat- und Kreditkarte. Also wie man da Schwarzumsätze tätigen kann, wenn man Zahlungen mit der Bankomat- beziehungs­weise Kreditkarte entgegennimmt, entzieht sich meiner Kenntnis. (Heiterkeit bei der FPÖ.) – Da wiehert wieder einmal der Amtsschimmel und der Herr Finanzminister be­zeichnet dies als – ich zitiere – „spürbare Vereinfachung und einen Bürokratieabbau“. (Abg. Darmann: Unfassbar!)

Zum vierten Budgetrede-Märchen: Von dieser Steuerreform profitieren alle, von der Un­ternehmerin bis zum Lehrling. – Ende des Zitats.

Richtig ist, dass diese Steuerreform durch eine lange Liste unternehmerfeindlicher Maß­nahmen gegenfinanziert wird, wie zum Beispiel Verlängerung der Abschreibungsdauer für Gebäude, Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen, Einlagen­rückzahlungen von GmbHs werden de facto steuerlich unmöglich gemacht, Abschaf­fung des Bildungsfreibetrages, Abschaffung der Bildungsprämie, Verteuerung von Be­triebsübergaben, und so weiter.

Zum fünften und letzten Budgetrede-Märchen – mangels Redezeit –: Die Gegenfinan­zierung der Entlastung ist solide. – Zitatende.

Richtig ist, dass die Gegenfinanzierung der Steuerreform nicht durch Einsparungen er­folgt, sondern durch Steuererhöhungen und durch Neuverschuldung. Eine nachhaltige


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