Dass es den durchschnittlichen Steuerzahler, den der Herr Finanzminister gestern immer wieder zitiert hat, in der Realität nicht gibt, soll folgendes Beispiel verdeutlichen: Nach dem neuen rot-schwarzen Millionärsentlastungstarif wird ein Top-Verdiener mit einem monatlichen Bruttogehalt von 84 124 € noch um rund 2 000 € im Jahr entlastet.
Wenn man nun diese 2 000 € durch zwei dividiert, kommt man auf einen Betrag von 1 000 €, und nach der Diktion des Finanzministers werden damit zwei durchschnittliche Steuerzahler um jeweils 1 000 € entlastet. – Also das kann nicht wirklich stimmen!
Zum zweiten Budgetrede-Märchen – ich zitiere wieder den Herrn Finanzminister –:
Aus für heimliche Steuererhöhung, also für die kalte Progression. „Das ist ein Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an den Finanzminister (…).“ – Zitatende.
Richtig ist, dass die kalte Progression kein Geschenk der Bürger ist, sondern eine Steuererhöhung ohne Gesetzesgrundlage. In Wirklichkeit werden den Steuerzahlern ab 2016 5 Milliarden € zurückgegeben, die man ihnen seit 2009 durch die kalte Progression bereits rechtswidrig weggenommen hat. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Schelling.)
Zum dritten Budgetrede-Märchen – ich zitiere wieder einmal den Herrn Finanzminister –:
„Wir müssen aber auch (…) Gesetze und Verordnungen verpflichtend auf ihre Auswirkungen in der Praxis prüfen und uns ansehen, ob der Aufwand überhaupt in Relation zum Nutzen steht.“ – Zitatende. (Bundesminister Schelling: Gut zitiert!)
Richtig ist, dass die Unternehmer mit den beiden Verordnungen zur Registrierkassenpflicht gepflanzt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Ab 1. Jänner 2016 müssen alle Betriebe, die einen Jahresumsatz von mehr als 15 000 € und jährliche Barumsätze von mehr als 7 500 € haben, eine Registrierkasse verwenden. Welche technischen Voraussetzungen diese Registrierkassen erfüllen müssen, soll aber erst im Laufe des Jahres feststehen. Ein Unternehmer muss also für 2016 eine Registrierkasse kaufen, die ab 2017 unter Umständen gar nicht mehr den Sicherheitsanforderungen des Finanzministers entspricht. (Rufe bei der FPÖ: Verrückt!) Das ist eine Pflanzerei der Unternehmer, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man nun glaubt, dass als Barumsatz nur die Bezahlung mittels Cash gilt, der irrt: Zum Barumsatz zählt auch die Zahlung mit Bankomat- und Kreditkarte. Also wie man da Schwarzumsätze tätigen kann, wenn man Zahlungen mit der Bankomat- beziehungsweise Kreditkarte entgegennimmt, entzieht sich meiner Kenntnis. (Heiterkeit bei der FPÖ.) – Da wiehert wieder einmal der Amtsschimmel und der Herr Finanzminister bezeichnet dies als – ich zitiere – „spürbare Vereinfachung und einen Bürokratieabbau“. (Abg. Darmann: Unfassbar!)
Zum vierten Budgetrede-Märchen: Von dieser Steuerreform profitieren alle, von der Unternehmerin bis zum Lehrling. – Ende des Zitats.
Richtig ist, dass diese Steuerreform durch eine lange Liste unternehmerfeindlicher Maßnahmen gegenfinanziert wird, wie zum Beispiel Verlängerung der Abschreibungsdauer für Gebäude, Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen, Einlagenrückzahlungen von GmbHs werden de facto steuerlich unmöglich gemacht, Abschaffung des Bildungsfreibetrages, Abschaffung der Bildungsprämie, Verteuerung von Betriebsübergaben, und so weiter.
Zum fünften und letzten Budgetrede-Märchen – mangels Redezeit –: Die Gegenfinanzierung der Entlastung ist solide. – Zitatende.
Richtig ist, dass die Gegenfinanzierung der Steuerreform nicht durch Einsparungen erfolgt, sondern durch Steuererhöhungen und durch Neuverschuldung. Eine nachhaltige
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite