Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 128

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Herr Kollege Kogler! Selbstverständlich stimme ich Ihnen in der Analyse zu, auch die Investoren hätten ja sehen müssen, dass ein Land mit 2 Milliarden € Budget niemals 24 Milliarden € Haftungen bedienen kann.

Herr Lugar! Weil Sie den Pensionsfonds angesprochen haben, der da Geld verliert: Dann stellen Sie sich einmal die Frage, warum die gigantische Weltbank, die Milliarden und Abermilliarden von Anleihen begibt, bei der kleinen Regionalbank – also für Kärn­ten natürlich große, aber in Summe eine kleine Regionalbank – eine Anleihe zeichnet, und das noch ohne ausreichende Haftungen. Wissen Sie, wer dort dahintersteckt? Der Pensionsfonds der Weltbank. Wenn man diese Frage auch einmal untersucht, dann stellt man sich die Frage, welche Verwicklungen da insgesamt vorhanden waren.

Sie können mir glauben, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beseitigung und die Arbeit, die wir an der HETA und mit der HETA machen, ist extrem belastend. Wir verhandeln oft bis Mitternacht und später. Es ist psychisch belastend, weil natürlich immer Risiko- und Unsicherheitsfaktoren abzuwägen sind, weil wir ja einen Weg be­schreiten wollen, der funktioniert.

Wenn jetzt jemand in den Raum stellt, das könnte verfassungswidrig sein: Ja, es kann alles vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. Nur: Jetzt gehen wir einen Weg, der in Wirklichkeit vom Verfassungsgerichtshof bei seiner Urteilsbegründung vor­gezeigt wurde, als er das alte Hypo-Gesetz aufgehoben hat.

Wenn ein Rechtsanwalt wie Herr Dr. Hable den Kopf schüttelt, dann sagt das gar nichts. Das sagt überhaupt nichts! Ich habe den ganzen Tag in dieser Causa mit zehn Rechtsanwälten zu tun, die zwölf Meinungen vertreten. Ich muss aber am Schluss die politische Entscheidung treffen, ob ich bereit bin, diesen Weg zu gehen, oder ob ich bereit bin, diesen nicht zu gehen. Am Schluss zählt: Haben wir das Problem gelöst oder haben wir es nicht gelöst? Das ist die entscheidende Frage.

Daher darf ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Das Verfahren, das weitergeführt wird, dient ausschließlich dazu, Rechtssicherheit herzustellen. Sollten wir obsiegen – dan­ke. Verlieren wir, ist die Rechtssicherheit hergestellt und sind die Klagsmöglichkeiten für andere Gläubiger tatsächlich massiv eingeschränkt.

Für Österreich – das sage ich noch einmal – ändert sich an dem Vertrag, den die Re­publik Österreich mit dem Freistaat Bayern abgeschlossen hat, überhaupt nichts. Das ist ein Verfahren auf einer ganz anderen Ebene.

Wir haben – das möchte ich noch einmal betonen – die Finanzsprecher aller Fraktio­nen ausführlichst informiert, welchen Vergleich wir abzuschließen beabsichtigen, denn das Gesetz, das wir heute beschließen, ist ja nur die Ermächtigung, dass ich diese Geldmittel verwenden darf. Trotzdem bin ich den Weg gegangen, Sie alle detailliert da­rüber zu informieren, inklusive der Mitwirkung von Teilen des HETA-Aufsichtsrates, derer, die verhandelt haben, und auch von Frau Dr. Griss, bei der ich mich ausdrück­lich für ihre Expertise bedanken möchte, die sie gestern zur Verfügung gestellt hat.

Nun kommt noch der Vorwurf, es sei irgendetwas politisch gewünscht, Herr Lugar. – Von wem? (Abg. Lugar: Ja, vom Pröll, Landeshauptmann von Niederösterreich!) Des­halb droht also das Land Niederösterreich? (Ruf bei der ÖVP: Dr. Pröll! – Abg. Lugar: Dr. Pröll! Entschuldigung!) – Bei mir können Sie ruhig Schelling sagen, ich habe kein Problem damit.

Jetzt drohen einzelne Länder, dass sie wegen dieses Gesetzes zum Verfassungsge­richtshof gehen. Habe ich deshalb gesagt, das bringen wir nicht zur Diskussion hier ein? – Nein, ich glaube, es ist der richtige Weg. Sollte der Verfassungsgerichtshof zum Erkenntnis kommen, dass die Länder davon benachteiligt sind, dann wird er das fest­stellen.

 


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