Aber was heißt hier „politisch gewünscht“? Ich bin politisch verantwortlich, und ich nehme diese Verantwortung wahr. Ich habe auch die Verantwortung für die Tatsache übernommen, dass wir beim Moratorium das Problem mit den Ländern in Bezug auf die Hypo-Pfandbriefstelle hatten. Auch das war eine Entscheidung, wo Sie nicht argumentieren können, hier sei ein Bundesminister, der sich nach den Wünschen derer, die dort Eigentum besitzen, gerichtet hat. Eben nicht! Darauf lege ich besonderen Wert, weil wir ja gemeinsam versuchen müssen, diese Lösung herbeizuführen. Umso bedauerlicher ist es, dass wir hier zu keinem einstimmigen Beschluss kommen.
Herr Kollege Kogler, ich verstehe Ihre Argumente vollkommen – wir haben diese gestern auch noch einmal andiskutiert –, diesen Vorwurf, warum die HETA nicht nachweisen konnte, ob 2007, 2008 oder wann auch immer die Bank in Schieflage war. Das Interessante dabei ist, dass zu diesem Zeitpunkt testierte Bilanzen vorhanden waren, die besagt haben, es sei alles in Ordnung. Natürlich hat Frau Präsidentin Griss gestern sehr deutlich ausgeführt, dass der Nachweis zu erbringen ist, ob zu diesem Zeitpunkt – subjektiv, objektiv – diese Schieflagen vorhanden waren. Da sagte sie uns, das konnte in dem Prozess in Bayern eindeutig nicht nachgewiesen werden, und das hat unsere Chancen nicht gerade verbessert. Daher haben wir jetzt diesen Weg beschritten.
Der letzte Punkt, den ich anmerken möchte: Es gibt natürlich Kritik von vielen Seiten, Verfassungsexperten, vielen, die sagen, dieses Hold-out-Gesetz sei nicht verfassungskonform.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Klausel, die wir da drinnen haben, wenn 66 Prozent zustimmen, können wir für das restliche Drittel die Haftungen beschränken, das ist eine Klausel, die internationaler Standard ist. Das ist eine Klausel, die in vielen Verträgen vorkommt, die österreichische Unternehmen, österreichische Banken bei der Begebung am Kapitalmarkt mit drinnen haben, und das ist eine Klausel, die europaweit zur Anwendung kommt. Jetzt kann man darüber diskutieren, ob 66 Prozent oder 72 Prozent der richtige Wert ist. Das kann man alles machen.
Aber eines muss uns auch noch klar sein, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn wir diese 66 Prozent nicht erreichen, bin ich nicht berechtigt abzuschließen. Wenn es 65 Prozent sind, kommt das nicht.
Das Zweite, was eine wichtige Voraussetzung ist: Sollte Kärnten selbst nicht die notwendigen Beschlüsse im Landtag fassen, dann kommt dieses Gesetz zumindest für Kärnten in keiner Weise zur Anwendung. Das sollten Sie bedenken, wenn Sie darüber nachdenken, ob wir diesen Weg riskieren, und jeder Weg hat ein bestimmtes Restrisiko. Versuchen wir mit diesem Weg, das Problem für Kärnten zu lösen, indem wir Kärnten aus den Haftungen herausbringen, und versuchen wir endlich, dieses Megathema der HETA, der Hypo vom Tisch zu bekommen und damit ein Kapitel zu beenden, das hoffentlich so nie mehr eintreten wird! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.36
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.
16.36
Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Vor allem: Sehr geehrte Steuerzahler, eingebettet in ein föderales Steuerungs- und Regierungssystem! Wir als Bund und Länder sind eine Familie – eine Familie gleichberechtigter erwachsener Mitglieder. Ein Familienmitglied hat aufgrund von Versprechen, Haftungen massive wirtschaftliche Schwierigkeiten, welche es allein nicht mehr bewerkstelligen kann. Jedes Familienmitglied ist selbst verantwortlich. Es gibt keine Beistandspflicht. Aber, wie es in einer Familie üblich ist, hilft man sich, so gut es geht.
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