Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 151

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Also das BKA meint, es sei keine Begutachtung erforderlich, daher wurde auch keine gemacht. Aufgrund dessen haben wir hier auch keine Stellungnahme zu irgendeiner Analyse zur Verfügung gestellt bekommen. Allein das spricht schon Bände: dass man hier einfach sagt, es sei eine Begutachtung nicht notwendig, daher gibt es sie auch nicht! – Es ist jetzt halt einmal so.

Bei dieser Vorlage geht es um die Verlängerung der Kindergartenpflicht beziehungs­weise des Kindergartenbesuches im letzten Jahr vor der Schulpflicht. Wir waren schon 2009 dagegen, und auch 2011 und 2013 bei den Änderungen und Verlängerungen.

Nun geht es aber um eine weitere Geschichte, die sehr interessant ist, und zwar geht es darum, dass es ein verpflichtendes Beratungsgespräch für Eltern von Kindern, die im vorletzten Kindergartenjahr sind, geben soll. Hier stellt sich die Frage: Wie soll die­ses verpflichtende Elterngespräch ausschauen? Diese Frage ist auf sehr interessante Weise beantwortet worden, und zwar hieß es, na ja, es wird von den Ländern erwartet, etwas zu unternehmen, um dieses Gespräch zu führen. Es sollen die Kindergartenpä­dagogen dieses Gespräch führen. Es ist aber nicht gesagt worden, was gemacht wer­den soll, wie das funktionieren soll. Es sollen bei diesem Gespräch die Fähigkeiten der Kinder überprüft werden, und den Ländern wird empfohlen, anlässlich dieses Gesprä­ches den Eltern den halbtägigen Kindergartenbesuch ihres Kinders zu empfehlen. Zu diesem Gespräch sollen die Eltern ihr Kind mitnehmen.

Die Frage ist: Wer führt dieses Gespräch? In welcher Form soll diese Empfehlung denn stattfinden? Wird es mündlich oder wird es schriftlich gemacht? Was passiert dann wei­ter?

Das Einzige, das in dieser ganzen Geschichte fix ist, sind die Kosten, die durch dieses Beratungsgespräch der Eltern entstehen. Diese Kosten betragen zwischen 375 € und 380 €. Jetzt aber kommt der eigentliche – sage ich jetzt einmal und sagen wir dazu – „Hammer“ in dieser ganzen Geschichte, nämlich: Die Eltern, die dieses verpflichtende Beratungsgespräch mit den Kindern nicht in Anspruch nehmen oder nicht in Anspruch nehmen wollen, sollen bestraft werden. Und wie sollen sie bestraft werden? – Eine wei­tere Frage! Es gab relativ große Unstimmigkeiten zwischen der Frau Minister und ihren Mitarbeitern, was das bedeuten soll. Die Frau Minister hat gemeint, es wird bestraft, und ihre Mitarbeiter und wir haben erklären können, dass das nicht festgeschrieben ist, dass es lediglich eine Empfehlung ist, dieses Gespräch zu führen.

Wie kann ich, wenn ich als Elternteil eine Empfehlung nicht in Anspruch nehme oder diese nicht wahrnehme, dann bestraft werden? Ebenso finden wir es nicht richtig, dass die Eltern, die ihre Kinder nicht in den verpflichtenden Kindergarten schicken, bestraft werden. Wir von der FPÖ stehen dafür, dass die Eltern frei entscheiden können, ob sie ihre Kinder selber betreuen, bevor sie in die Schule kommen, oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir von der FPÖ sind gegen jegliche Verpflichtung, schon gar nicht für eine Verpflich­tung im vorletzten Kindergartenjahr. Eine Pflicht nach der anderen jagt uns, und die Kinder werden, wie wir wissen, ohnehin zu 97 Prozent in den Kindergarten geschickt. Also für 3 Prozent sollen wir diesen Verwaltungsaufwand machen?

Wir glauben, dass das, was Sie hier einführen wollen, nicht notwendig ist. Und beson­ders die Bestrafung wegen der Nichtbefolgung einer Empfehlung ist, meine Damen und Herren, doch wirklich eine lächerliche Anordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

17.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser zu Wort. – Bitte.

 


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