Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 154

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werden. Irgendwie war das leicht abstrus. – Gut, zurück zu den Eckpunkten der 15a-Ver­einbarung.

Wir hatten schon eine bestehende Artikel-15a-Vereinbarung, die ist ausgelaufen. Das, was man an der jetzigen Artikel-15a-Vereinbarung auch seitens der Sozialdemokratie be­krittelt, ist, dass wir eigentlich ein Mehr an Ausweitung haben wollen. Das wollen wir natürlich auch, aber zu denselben Geldbedingungen, wie wir es in den letzten Jahren hatten. Das heißt, 70 Millionen € weiter die Ausrollung pro Jahr, aber eigentlich eine Verdoppelung dessen, was wir bis jetzt geleistet haben oder, besser gesagt, was die Länder bis jetzt geleistet haben im Ausbau.

Da wäre es natürlich schön, Frau Ministerin, wenn es Ihnen gelingen würde, mit dem Herrn Finanzminister mehr Geld zu bekommen. Ich weiß aber, dass Sie damals im Ausschuss schon gesagt haben, Sie bekommen nicht einmal die 70 Millionen €, wenn Sie nicht noch eine zusätzliche Leistung bringen. Da ist dann für mich nur die Frage, ob das der richtige Ansatz ist, wenn wir gesagt haben, es ist wichtig, in Bildung zu in­vestieren. Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung, daher ist es ein wichtiger As­pekt. Ich ersuche Sie wirklich, wenn es noch Möglichkeiten gibt, da auch noch nachzu­schärfen, damit Sie für die Elementarpädagogik noch Geld bekommen.

Was ist neu in dieser 15a-Vereinbarung? – Dass die Vierjährigen dazugenommen wer­den sollen, dass es für die Vierjährigen jedoch keine Besuchspflicht geben soll und für die Vierjährigen diesen gestaffelten Beitrag geben soll, dass der Bundeszuschuss jetzt, abgeändert gegenüber der alten Version, eine Pro-Kopf-Zuschuss-Version werden soll, und diese verpflichtenden Elterngespräche für die Vierjährigen.

Frau Kollegin Kitzmüller, man sollte nach der Überschrift immer noch eine Zeile weiter lesen. Es steht zwar „Empfehlung zum halbtägigen Besuch im vorletzten Kindergarten­jahr“, aber dann steht drunter in der nächsten Zeile, „Ab dem Kindergartenjahr 2016/17 sind die Länder verpflichtet“, diese Gespräche zu führen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kitzmüller: Man hat gesagt, dass die Eltern bestraft werden müssen, wenn sie dieses Gespräch nicht führen! Aber keiner hat etwas gewusst!)

Die Experten bestätigen, dass die Zeit, die Kinder in Kinderbildungseinrichtungen – und das sind die Kindergärten – verbringen, eine der entwicklungsintensivsten Zeiten für Kin­der ist, welche die umfassende Persönlichkeitsbildung für die Kinder ermöglicht. Da ha­ben wir ganz einfach den Auftrag, die Chancengleichheit für diese Kinder sicherzustel­len.

Und es gibt eine Reihe von zahlreichen negativen Faktoren: psychosoziale Faktoren, die die kognitive Entwicklung der Kinder beeinträchtigen könnten, aber auch sozioöko­nomische Risken, die bestehen: ein Aufwachsen in Armut, die Zugehörigkeit zu einer sozial armen oder benachteiligten Schicht, ein niedriges Bildungsniveau der Eltern. Da sind wir gefordert, denn wenn es zu einer Häufung dieser Faktoren kommt, kann sich dies negativ auf die kindliche Entwicklung auswirken.

Um diese abzuschwächen, sind wir somit gefordert, und es braucht volle Kraft für den weiteren Ausbau. Und wir bleiben als Sozialdemokraten dabei: Wir brauchen das zwei­te verpflichtende Kindergartenjahr. Es ist nicht gefallen, es kommt nur eine Stufe spä­ter. Wir brauchen letztendlich den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Kinder – das beweisen auch die Experten – und wir brauchen einen bundeseinheitli­chen Qualitätsrahmen, wo es dann um Gruppengröße, Betreuungsschlüssel, Qualifika­tion und Fortbildung geht.

Das behalten wir im Auge, das ist unser Ziel und dort müssen wir hin. (Beifall bei der SPÖ.)

18.06

 


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