Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll98. Sitzung / Seite 161

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

auf drei Mal 70 Millionen € aufstocken. (Abg. Pilz: Warum bringen Sie das immer als Letzte?)

Es ist gut und richtig, dass wir das Vorschuljahr, das Jahr vor dem Eintritt in die Schule entsprechend fördern und unterlegen.

Und ja, es ist uns in diesem Budgetrahmen auch etwas für die Vierjährigen gelungen, und das möchte ich schon betonen: Es sind diese 70 Millionen € pro Jahr zur Verfü­gung – leider nicht das Doppelte; es sind 70 Millionen € pro Jahr zur Verfügung –, und wir konnten noch drei zusätzliche Elemente für die Vierjährigen verhandeln und erwir­ken.

Erstens für jene vierjährigen Kinder, die noch nicht im Kindergarten sind – das sind nur 5 Prozent. Wohlgemerkt, auch nicht alle fünfjährigen Kinder sind im Kindergarten. Also eine Gratisverpflichtung bringt auch nicht 100 Prozent in den Kindergarten, sondern nur knapp 97 Prozent. Die Verpflichtung ist also auch nicht das Wundermittel, sondern da fehlen auch noch immer 3 Prozent. Bei den Vierjährigen sind es, wie gesagt, 95 Prozent, und hier versuchen wir jetzt – in einem ersten Schritt – mit verpflichtenden Eltern-Kind-Beratungsgesprächen von Fachpädagogen, unter einem bundesweiten Leit­faden diese Gespräche und Empfehlungen umzusetzen. (Abg. Walser: Wo ist der Leit­faden?)

Das wird ja erst 2016 in Kraft treten, die ersten Beratungsgespräche werden 2016 stattfinden, also der muss jetzt noch nicht auf dem Tisch liegen. Wir arbeiten intensiv an diesem Leitfaden, und Sie werden ihn, sobald er von der Universität Wien ausgear­beitet ist, bekommen. Warum muss das schon jetzt fertig sein, wenn diese Regelung im Herbst 2016 in Kraft tritt? Also ich glaube, das ist kein Thema. (Abg. Walser: Aber vorher informieren Sie die Pädagogen, damit sie wissen, was sie zu tun haben?!) – Ja, wir werden sie rechtzeitig informieren, das wird kein Problem sein.

Wir wollen also im ersten Schritt diese Beratungsgespräche führen. Ich bin persönlich davon überzeugt, dass wir mit Empfehlung, Überzeugung und einem positiven Kinder­gartenimage mehr bewirken als mit einer Verpflichtung. – Erster Punkt.

Zum Zweiten konnten wir erwirken, dass in allen Bundesländern zumindest ein ermä­ßigter Elternbeitrag umgesetzt wird und dass einheitlich mindestens eine Ermäßigung oder ein Gratiskindergartenjahr für die Vierjährigen möglich wird. – Zweiter Fortschritt für die Vierjährigen.

Und zum Dritten ist in der Artikel-15a-Vereinbarung niedergeschrieben, dass wir eine Ar­beitsgruppe installieren, die zum einen bespricht, wie diese verpflichtenden Beratungs­gespräche funktionieren, welchen Fortschritt wir damit erreichen werden, und zum an­deren diskutiert, wie, ob, in welchem Umfang und mit welchen budgetären Mitteln wir den Gratiskindergarten, die Verpflichtung und das Gratiskindergartenjahr für die Vier­jährigen ab 2018 – wohlgemerkt: im Rahmen dieser Legislaturperiode – umsetzen wer­den. Also wir reden hier nicht über einen Bruch des Regierungsprogramms, sondern wir reden über eine fundierte Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema befassen wird.

Also drei Punkte, die wir zusätzlich in diesem Budgetrahmen für die Vierjährigen erreichen konnten. Und daher sind wir davon überzeugt, dass dieses Paket für die Vier- und Fünf­jährigen ein sehr gutes ist, eines, das einen richtigen Schritt setzt und weiter in Rich­tung unserer Prämisse, unseres Ziels arbeitet, Österreich zum familienfreundlichsten Land Europas zu machen. Wie schon ausgeführt wurde, gibt es diesbezüglich bereits Fortschritte: nicht nur in der Wahrnehmung der Bevölkerung, sondern auch in der Be­treuungsquote, gerade bei den Null- bis Dreijährigen, bei den Öffnungszeiten, bei den VIF-konformen Plätzen, bei der Zustimmung zur Vereinbarkeit in Österreich und der Väter­beteiligung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite