Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.
Es gibt dazu keine Wortmeldung. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 849 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien vom 7.8.2015, GZ 102 BAZ 582/15a, um Ermächtigung zur Verfolgung von Dr. Karl Steinhauser wegen Beleidigung nach §§ 115 Abs. 1 und 116 StGB wird gem. § 117 StGB iVm § 92 Abs. 1 StPO die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Dr. Karl Steinhauser erteilt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1383/A(E) bis 1397/A eingebracht wurden.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.04 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.03 Uhr
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