Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Alm, Kollegin und Kollegen betreffend „Evaluierung grundrechtsschonender Aufklärungsmethoden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Jahres die Ergebnisse einer systematischen Evaluierung grundrechtsschonender Aufklärungsmethoden, bei denen es sich nicht um Vorratsdatenspeicherung handelt, vorzulegen.“
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Der zweite Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Alm, Kollegin und Kollegen betreffend „Systematische Überwachungsgesamtrechnung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Jahres eine systematische Analyse und Evaluierung sämtlicher Ermittlungsmethoden und -befugnisse vorzulegen, durch die Menschen überwacht werden. Im Anschluss daran muss eine intensive Überprüfung der Ergebnisse erfolgen und Maßnahmen, die nicht notwendig oder nicht verhältnismäßig sind, aufgehoben werden. Ebenso müssen alle zukünftigen Gesetze, die in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, jährlich auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft und im Zweifel wieder aufgehoben werden.“
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Bitte lassen Sie uns diese Gesamtrechnung anstellen, bestehende und neue Methoden evaluieren, unnötige Befugnisse auch wieder abschaffen und keine neuen Gesetze, von denen wir jetzt schon wissen, dass sie einen überzogenen Eingriff in die Grundrechte darstellen, beschließen. – Winter is coming. (Beifall bei den NEOS.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend „Evaluierung grundrechtsschonender Aufklärungsmethoden“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2014) (III-195/863 d.B.)
Die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung erlebt europaweit eine Renaissance, obwohl von Seiten der Europäischen Kommission nach wie vor keinen weiteren Vorschlag in diese Richtung gibt. Nachdem Deutschland unlängst ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen hatte, kündigte auch die österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner an, dass nunmehr jedenfalls ein Vorstoß Österreichs zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung geplant sei. Gegen den seit kurzem vor-
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