pension. Schließlich: Die Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern laufen und werden demnächst in eine intensive Phase kommen. Über die Ergebnisse werden wir selbstverständlich auch nach Abschluss berichten.
Abschließend zu Ihrer Frage nach einer Verwaltungsreform:
Es ist darauf zu verweisen, dass wir im Regierungsprogramm verschiedenste Leitlinien festgelegt haben, was die Verwaltungsreform betrifft, wie etwa das Amt der Bundesregierung oder auch die Maßnahmen, die bei der Regierungsklausur in Schladming getroffen wurden – auch ein Ausfluss der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission.
Ich darf beispielhaft in einigen Zügen diese Maßnahmen auch kundtun: die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung, die antragslose Familienbeihilfe, das Maß- und Eichgesetz, das einheitliche GewerbeInformationsSystem GISA – Arbeitszeitaufzeichnungen werden reduziert, die Gewerbeordnung wird durch Genehmigungsfreistellungen entbürokratisiert.
Wir haben Entlastungen im Arbeitsschutzrecht beschlossen, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, mehr Fairness im Wettbewerb, einfachere und günstigere Unternehmungsgründungen, einheitliche Rahmenbedingungen für einen attraktiveren Standort und natürlich auch E-Government-Services für Bürgerinnen und Bürger. Bei elektronischer Einbringung mit Handy-Signatur kommt es zu einer 40-prozentigen Ersparnis bei den Bundesantragsgebühren, zum Beispiel bei der Anmeldung eines Gewerbes oder bei der Heiratsurkunde – Umsetzung bis Jahresende 2015 –, weiters gibt es den Entfall der Vorlage des Meldezettels im Verwaltungsverfahren sowie die Möglichkeit der elektronischen An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes.
Weitere Neuerungen sind automatische Anträge bei Geburt und Übersiedlung, die automatische Abstimmung mit den Informationen auf help.gv.at, die Zusammenführung des Unternehmensserviceportales usp.gv.at mit anderen staatlichen Portalen, der Entfall der Vorlagepflicht von Dokumenten und Nachweisen nach Erstvorlage und einheitliche Regelungen für elektronische Zustellungen. Weiters darf ich auf Vereinfachungen im Vergaberecht verweisen, auf die Reform der Abwicklung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder die Plattform data.gv.at. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie demonstrativer Beifall – in Richtung SPÖ – des Abg. Peter Wurm.)
16.26
Präsidentin Doris Bures: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Ich mache Sie alle darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. Ich stelle Ihnen 7 Minuten Redezeit ein. – Bitte.
16.26
Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Staatssekretär, selbstverständlich haben wir gewusst und wir haben auch damit gerechnet, dass der Herr Bundeskanzler, so wie des Öfteren schon, keine Zeit für die Parlamentarier hat. Genau aus diesem Grund haben wir die Dringliche heute gestellt, um auf diese Problematik hinzuweisen. (Abg. Pendl: Das ist jetzt nötig! Seit 9 in der Früh …! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich sage Ihnen: Heute ist Faschingsbeginn, und wenn das Satiremagazin „Die Tagespresse“ auch fragt: Wo ist denn der Bundeskanzler?, dann weiß man, dass das in
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