Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 236

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Ich hoffe, dass es unser Bundeskanzler heute schafft, dass die Europäische Union ei­nen Schritt weiterkommt. Ich habe es heute schon einmal gesagt: Das Problem können wir nur auf europäischer Ebene lösen. Wir sind in Wirklichkeit auch Leidtragende, ins­besondere auch die Innenministerin. Schade, dass Sie das so verwechseln und die In­nenministerin an den Pranger stellen. – Schade! (Beifall bei der ÖVP.)

21.04


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.04.10

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ur­sprünglich wollte ich mich nicht zu Wort melden, aber Herr Kollege Schieder hat sich in meiner Profession – strafrechtlich – eingelassen.

Kollege Lopatka, zunächst einmal: Die Ministeranklage wird ins Leere gehen. – Das ist falsch. Sie lassen nämlich mit Ihrer Mehrheit die Ministeranklage gar nicht zu. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lopatka: Ja, also wird ...!) Das heißt, Sie wollen gar nicht haben, dass ein Gericht, nämlich das Verfassungsgericht, über die Ministeranklage inhaltlich entscheidet. Sie wollen sie einmal weghaben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lo­patka.) Die Ministeranklage geht nicht ins Leere. Der Antrag der Freiheitlichen wird aufgrund Ihrer Mehrheit ins Leere gehen. Das ist etwas anderes, als dass die Minister­anklage ins Leere geht! (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Schieder! Jetzt zur Frage der Notsituation: Ich kenne sehr viele Menschen, Müt­ter, die aufgrund einer Notsituation, weil die Kinder in Österreich Hunger gelitten haben, etwas Unrechtmäßiges getan haben, das Gesetz verletzt haben. Sie sind verurteilt wor­den. Da ist die Notsituation vielleicht mildernd gewesen, aber das Strafdelikt ist trotz­dem geblieben.

Wir kommen jetzt noch zu einem weiteren Punkt, was Sie unterstellen, was Sie glau­ben: Sie glauben anscheinend tatsächlich, dass wir Freiheitlichen meinen, dass das Re­gistrieren an der Grenze – Passkontrollen, Ausweiskontrollen oder Ähnliches –etwas mit verhungern lassen zu tun hat. (Abg. Schieder: Ich habe nichts ...!) Halten Sie ein­mal Äpfel und Birnen auseinander! Das wäre doch wirklich einmal etwas intellektuell Sinnvolles. (Beifall bei der FPÖ.)

Glauben Sie wirklich, dass wir Freiheitlichen zuschauen würden, wenn Frauen, Kinder, Männer an Österreichs Grenzen verhungern würden? Nur weil wir sagen, wir hätten auch gerne einen Ausweis, wenn Menschen zu Hunderten, zu Tausenden, zu Hundert­tausenden in unser Land kommen? – Nein! Das ist die Ohnmacht. Das ist auch die Wissentlichkeit um die Straftatbestände. Ich weiß nicht, ob Sie persönlich schon bei der Beschlussfassung des Fremdenpolizeigesetzes dabei waren. Aber auf jeden Fall hat lhre Fraktion das beschlossen. § 120 des Fremdenpolizeigesetzes ist eine recht klare Sache.

Eines noch zum Abschluss: Ich werde mir Ihre Argumentation zur Güterabwägung bei der Hilfe für Menschen aus dem Stenographischen Protokoll heraussuchen. Ich werde das an alle Strafverteidiger Österreichs verteilen, damit sie bei den kommenden Schlep­perprozessen ein ordentliches Argumentarium haben, wenn es um die Notsituation geht.

Es gibt verurteilte Schlepper in Österreich, die nichts anderes gemacht haben, als dass sie illegal nach Österreich eingereisten Personen – drei, vier, fünf Leuten – Wurstsem­meln gekauft haben. Der große Schlepper hat gesagt: Weißt was, du darfst dir auch noch eine Wurstsemmel kaufen – um 20 €. Die sind für Monate ins Gefängnis gegan­gen, die sind eingesperrt worden. Die sind bestraft worden.

 


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