Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 238

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geworden. Die Message der Bundesregierung ist: Wir schaffen das nicht. Dass eines der reichsten Länder der Welt sagt, dass wir das nicht schaffen, ist peinlich und er­bärmlich. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es gibt sogar Grüne, die das sagen!)

Herr Strache! Das sind die Dinge, die an der Flüchtlingspolitik der Regierung ankla­genswert sind, aber ganz sicher nicht die Grenzöffnung. (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Wöginger.)

21.11


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


21.11.23

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Kollege Stefan! Sie haben gesagt, es gibt zwei unterschiedliche Bereiche, wie man rechtlich vorgeht: einer­seits die Ministeranklage, andererseits die Anzeige wegen Amtsmissbrauchs. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Zur Anzeige wegen Amtsmissbrauch hat Ihnen Professor Fuchs – Sie haben das si­cher schon gelesen – klar gesagt, wieso wohl keine Wissentlichkeit vorliegen wird. Die Gesetze, die damals gemacht wurden, eignen sich offensichtlich nicht für die momen­tane Situation, damals wurde das nicht bedacht. Es gibt auch menschenrechtliche und internationale Verpflichtungen. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass Wissent­lichkeit in Bezug auf die Rechtswidrigkeit vorliegt. – So viel zum Amtsmissbrauch, aber das entscheiden am Schluss selbstverständlich die Gerichte.

Zur Ministeranklage gibt es drei Punkte, wieso das aus meiner Sicht nicht richtig ist. Ob die Ministeranklage ins Leere geht oder nicht, wir werden dem jedenfalls auch nicht zu­stimmen.

Eines haben wir schon gehört, das ist die Sache mit dem Schengener Grenzkodex, der an und für sich unmittelbar anwendbar ist. Da ist klar festgelegt, dass man aus humani­tären Gründen die Einreise entsprechend erlauben kann.

Zweiter Grund: Ich meine, man muss im Fremdenpolizeigesetz zwischen der Frage der Einreise und der Durchreise differenzieren. Bei der Einreise bin ich schon überzeugt davon, dass es faktisch einfach nicht anders möglich war und die Abwägung der Rechts­güter ganz klar ist. Das Leben und die Gesundheit der Flüchtlinge stehen klar im Vor­dergrund.

Zur Durchreise – das ist der letzte Punkt – kann man sagen: Okay, vielleicht nicht in dem Fall, aber hier spielt die Wissentlichkeit, die ja auch im FPG drinnen steht, eine wesentliche Rolle. In dem Fall hätte die Bundesregierung wissen müssen, dass diese Flüchtlinge nicht einreisen dürfen, das war aber rein wissentlich – das heißt, dass man gewiss davon überzeugt ist –, schon allein deswegen, weil man sie nicht registriert hat, wohl nicht möglich. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Man kann kritisieren, dass die Registrierung nicht vorgenommen wurde, aber selbst wenn die Bundesregierung oder die Innenministerin das gewusst hätten, wäre es ge­nauso die Abwägung der Rechtsgüter gewesen. Es ist jedenfalls im Sinne der Flücht­linge und des Lebens der Flüchtlinge, dass sie sich nicht einfach so auf den Weg ma­chen und an der Autobahn entlanggehen. Damit wird auch entsprechend deren Leben geschützt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Reden wir jetzt von einem Wochenende oder von Monaten?)

Insofern war es offenbar notwendig, und deshalb bringt die Ministeranklage, so wie Sie sie eingebracht haben, wirklich nichts. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

21.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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