Auch zum Vorwurf der faktischen Unmöglichkeit von Grenzkontrollen möchte ich kurz Stellung nehmen und der österreichischen Bevölkerung die Scheinheiligkeit dieser Argumente vor Augen führen. (Abg. Matznetter: Scheinheilig …!) Wir erinnern uns an die im Juli 2014 erfolgte Räumung der „Pizzeria Anarchia“ im 2. Wiener Gemeindebezirk. Laut Aussagen des Bundesministeriums waren damals 1 400 Beamte im Einsatz. – Wir erinnern uns an die Bilder in der „ZiB 2“, wie von der Politik alleingelassene fünf Polizisten versucht haben, mehrere Hundert Asylwerber oder Masseneinwanderer an der Grenze zu stoppen. (Zwischenruf des Abg. Scherak. – Abg. Weninger: … Massen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Außerdem: Wenn man sagt, es sind zu wenige Polizisten da, dann gibt es immer noch – und das sieht unsere Verfassung vor – die Möglichkeit der Hinzuholung des Bundesheeres, sollten eben nicht genügend Polizisten für einen so langen Zeitraum zur Verfügung stehen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Warum, meine lieben Kollegen, ist es möglich, an Flughäfen, in jedem Fußballstadion und auch hier im Parlament, zuletzt am 26. Oktober, mehrere Tausend Menschen pro Tag zu kontrollieren, und warum soll das an Österreichs Grenzen nicht möglich sein? – Erklären Sie uns das bitte, vor allem der Bevölkerung, denn diese wartet nämlich auf eine Antwort! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
Auch der Humanität kann im Falle der genauen Kontrolle Rechnung getragen werden, denn auch die humanitäre Versorgung der Wartenden im Grenzraum kann trotz Kontrolle, am besten vielleicht auch noch mit den grenznahen Staaten, durchgeführt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, Artikel 142 B-VG sieht vor, dass die umgangssprachlich als Ministeranklage bezeichnete Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Gesetzesverletzung eines Beschlusses des Nationalrates bedarf. (Ruf bei der FPÖ: Richtig!) Lassen Sie unabhängige Gerichte entscheiden! Oder fürchten Sie sich vor deren Entscheidung? (Abg. Schieder: Weder noch!) – Na dann, bitte: Stimmen Sie zu, und lassen Sie ein unabhängiges Gericht entscheiden! (Abg. Schieder: Weder … noch …!)
Und wenn Sie mir nicht glauben, dass diese Vorgangsweise eine rechtliche Grundlage hat, dann glauben Sie vielleicht einem ehemaligen Dekan der Wiener Juridischen Fakultät, Professor Heinz Mayer, der zuletzt in der „ZiB 2“ vom 9. November wörtlich sagte: „Die Gesetze sind weiterhin in Kraft; sie werden von den Behörden nicht vollzogen, das ist rechtswidrig, keine Frage.“ (Beifall und Hö-Ruf bei der FPÖ sowie Beifall der Abg. Lintl.)
Seien Sie sich noch eines gewahr: Auch wenn Sie hier heute dagegen stimmen – die Bevölkerung wird uns recht geben. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Lintl. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
21.24
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 878 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 879 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite