dann, das wäre die Aufgabe des Staates gewesen. Sie wägen nicht ab, welche Leute unbewaffnet kommen, ohne Chance auf Leben. Diese Menschen würde man dann auch so behandeln. Das halte ich für verwerflich, für moralisch instabil und letztendlich für ein Auseinanderdividieren der Gesellschaft. Das ist in diesem Fall nicht angebracht. (Abg. Darmann: Das ist ein Blödsinn! Die sind in Slowenien in Sicherheit! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Bei der Ministeranklage geht es um genau dasselbe Problem, das ich ja schon angesprochen habe. Gemäß Schengen ist es möglich, dass man humanitären Aufenthalt gewährt, auch wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Der entschuldigende Notstand ist wohl gegeben, weil das höherwertige Rechtsgut des Lebens im Durchsatz in keinem Verhältnis zu einer Verwaltungsübertretung des Fremdenpolizeigesetzes steht. (Abg. Darmann: Das ist Europa, ein Mitgliedstaat! – Abg. Strache: Eine Kontrolle gefährdet doch kein Leben!)
Bezüglich der dritten Rechtsfrage, die Sie angreifen, nämlich die Schlepperei (Abg. Strache: Eine Flughafenkontrolle gefährdet doch auch kein Leben! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), die Entgeltlichkeit voraussetzt: Das glauben Sie ja nicht einmal selbst! Ich halte Ihre ganze Argumentation für lächerlich, menschlich verwerflich und moralisch ganz bedenklich. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Abg. Strache: Das ist jetzt genau die Selbstkritik! – Abg. Rädler: Das wissen sie selbst, dass sie das überzogen haben!)
21.19
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl zu Wort gemeldet. – Bitte.
21.19
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Leider ist niemand von den angesprochenen Ministern da, weder die Innenministerin noch der Bundeskanzler. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Sie können sich nachher zu Wort melden, es ist Usus in diesem Haus, dass man hier am Rednerpult spricht, dann geht es.
Sehr geehrter Herr Kollege Wittmann! Die 10 000 Menschen sind ja nicht auf einmal gekommen. Es ist ja nicht so, dass die auf einmal auf die Grenze zuströmen. Das sind ja weniger. Ich weiß auch nicht, was an Passkontrollen inhuman sein soll.
Wenn Sie sagen, dass Schlepperei Entgeltlichkeit voraussetzt: Die ÖBB verlangen jetzt 15 Millionen € dafür. (Abg. Matznetter: … Bahnfahrt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Nicht überraschend ist es für mich, dass keiner meiner Vorredner einen Rechtfertigungsgrund von rechtlicher Relevanz gegen die Ausführungen des freiheitlichen Verfassungssprechers Mag. Harald Stefan oder die Vorwürfe der Sachverhaltsdarstellung der Freiheitlichen Partei darlegen konnte (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter), und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Es gibt keinen.
Es gibt keinen rechtlich normierten Rechtfertigungsgrund für die bewusste Nichtdurchführung der Kontrollen und die vorsätzliche Unterlassung der Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Fremdenpolizeigesetz regelt die rechtmäßige Einreise von Fremden ganz klar: „Fremde benötigen (…) zur rechtmäßigen Einreise in das Bundesgebiet (…) ein gültiges Reisedokument“ sowie ein Visum. (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.) Nur Unionsbürger und Schweizer Staatsbürger sind von dieser Visumpflicht ausgenommen.
Wenn also, wie alle meine Vorredner betonen, der Großteil der Einreisenden aus den Kriegsgebieten des Nahen Ostens stammt, ist die Verletzung des Fremdenpolizeigesetzes auf jeden Fall offensichtlich.
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