Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 247

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me. In den Richtlinien steht jetzt dezidiert, dass die EU Kommission fordert, dass die Ausnahme regelkonform, also ,restriktiv‘ zu nutzen ist. Somit steht das aktuelle öster­reichische Regierungsprogramm diesbezüglich im Gegensatz zum EU-Recht.

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung heißt es im Passus über die Bevorzugung der Direktvergabe bei gemeinwirtschaftlichen Leistungsbestellungen zum Thema Verkehrsdienstevertrag (VDV): „VDV-Bestellungen: Die Anwendung wett­bewerblicher Verfahren wird weiter verfolgt. Dabei ist nach Maßgabe fairer und trans­parenter Wettbewerbsbedingungen und nach den Kriterien des Kundennutzens und der gesamtwirtschaftlichen Vorteilshaftigkeit vorzugehen. Priorität bleibt die Nutzung der Direktvergabe; (...)“ (Quelle: Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregie­rung 2013-2018, S. 36.).

Das BMVIT unterstreicht mit dem aktuellen Regierungsprogramm die Vorliebe für frei­händige Vergaben, die nicht umsonst europaweit als kritisch angesehen werden und in Nachbarländern wie Deutschland bereits Tabu sind. Die Änderung des Regierungspro­gramms würde zudem eine Entlastung für den Steuerzahler bedeuten, denn mit der Aus­schreibung von Verkehrsleistungen wären in Zukunft dramatische Einsparungen mög­lich.

Berechnungen zufolge könnten sich die Steuerzahler_innen rund 300 Millionen Euro er­sparen, wenn der Bund die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) ausschreiben und nicht direkt an die ÖBB vergeben würde. Im Nachbarland Deutschland, genauer gesagt in Bayern hat hingegen bereits vor Jahren ein Umdenken stattgefunden. Dort wird seit 1996 ausgeschrieben. Im Vorjahr wurden 117 Millionen Zugkilometer bestellt und mit 996 Millionen Euro subventioniert. In Österreich bekomme die öffentliche Hand für die­selbe Größenordnung nur 80 Millionen Zugkilometer. In Österreich werden demnach, demnach, verglichen mit Bayern, fürs gleiche Geld rund 30 Prozent weniger Leistung erbracht.

Unter Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) versteht man Zuschüsse, mit denen die öffentliche Hand der Bahn unrentable Strecken subventioniert. Zusätzlich werden Sozial-Tarife (etwa Schüler- und Lehrlingsfreifahrten) abgegolten. In Österreich werden diese GWL-Subventionen direkt an die ÖBB vergeben und nicht ausgeschrieben. 2019 laufen die Verträge mit den ÖBB aus, dann erlaubt die EU solche Direktvergaben nicht mehr.

Die Ausschreibung von Bahnstrecken dauert allerdings von der Planung bis zur Um­setzung vier bis fünf Jahre. Neue Bewerber müssen für zusätzliche Strecken erst Züge ordern. Nur mit entsprechender Vorlaufzeit kann auch sparsam ausgeschrieben wer­den. Demnach ist es „höchste Eisenbahn“ den Ausschreibungswettbewerb zu starten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Tech­nologie, wird dazu aufgefordert, sich im Rahmen der Vergabe von gemeinwirtschaft­lichen Leistungen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) gemäß den Ausrichtungslinien zu verhalten und Direktvergaben nur äußerst restriktiv zu nutzen und entsprechende gesetzliche Anpassungen und Klarstellungen im Rahmen des Bundesvergabegesetzes sowie des ÖPNRV-G vorzunehmen“

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.

 


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