Heinzl, sondern ich gehe nach Bayern, damit wir auch ein anderes Beispiel haben –, dass es in Bayern so ist, dass seit 1996 die Direktvergaben grundsätzlich nicht mehr genutzt werden. Und ich habe gesehen, in Bayern ist es so, dass 117 Millionen Zugkilometer in etwa 996 Millionen € pro Jahr kosten. Das Gleiche bezahlen wir in Österreich für 80 Millionen Zugkilometer. Das bedeutet, ein Drittel mehr Leistung für das gleiche Geld, oder, wenn Sie es anders wollen, für weniger Geld die gleiche Leistung, die wir derzeit schon haben, bei gleicher Qualität.
Auch da gibt es eine EU-Richtlinie. Diese EU-Richtlinie besteht seit 2007. Das heißt, die Richtlinie gibt es seit acht Jahren, und sie wird nicht umgesetzt. Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf hingewiesen, dass jedenfalls eine maximal restriktive Vergabe beziehungsweise Direktvergabe möglich sein soll. Sowohl das Regierungsprogramm als auch die Handlungen des Infrastrukturministers weisen genau in die andere Richtung und sind demnach aus unserer Sicht nicht EU-rechtskonform.
Daher möchte ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen betreffend restriktive Vergabe von Direktvergaben im öffentlichen Verkehr
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird dazu aufgefordert, sich im Rahmen der Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) gemäß den Ausrichtungslinien zu verhalten und Direktvergaben nur äußerst restriktiv zu nutzen und entsprechende gesetzliche Anpassungen und Klarstellungen im Rahmen des Bundesvergabegesetzes sowie des ÖPNRV-G vorzunehmen.“
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schönegger: Das war jetzt Licht und Schatten!)
21.42
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen betreffend Restriktive Vergabe von Direktvergaben im öffentlichen Verkehr
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (841 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (870 d.B.)
Die EU Kommission hat
in der Konferenz zur Präsentation ihrer Auslegungsleitlinien für die
Vergabe von gemeinwirtschaftlichen
Leistungsverträgen im öffentlichen Verkehr (1370/
2007) am 18.06.2014 Klartext gesprochen. Nach den europäischen
Richtlinien müssen Direktvergaben seit Inkrafttreten der Verordnung 1370/2007
gesetzlich die Ausnahme bleiben.
Direktvergaben sind seit der EU-Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnah-
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