Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 246

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Heinzl, sondern ich gehe nach Bayern, damit wir auch ein anderes Beispiel haben –, dass es in Bayern so ist, dass seit 1996 die Direktvergaben grundsätzlich nicht mehr genutzt werden. Und ich habe gesehen, in Bayern ist es so, dass 117 Millionen Zugki­lometer in etwa 996 Millionen € pro Jahr kosten. Das Gleiche bezahlen wir in Öster­reich für 80 Millionen Zugkilometer. Das bedeutet, ein Drittel mehr Leistung für das gleiche Geld, oder, wenn Sie es anders wollen, für weniger Geld die gleiche Leistung, die wir derzeit schon haben, bei gleicher Qualität.

Auch da gibt es eine EU-Richtlinie. Diese EU-Richtlinie besteht seit 2007. Das heißt, die Richtlinie gibt es seit acht Jahren, und sie wird nicht umgesetzt. Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf hingewiesen, dass jedenfalls eine maximal restriktive Vergabe beziehungsweise Direktvergabe möglich sein soll. Sowohl das Regierungspro­gramm als auch die Handlungen des Infrastrukturministers weisen genau in die andere Richtung und sind demnach aus unserer Sicht nicht EU-rechtskonform.

Daher möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen betreffend restriktive Vergabe von Direktvergaben im öffentlichen Verkehr

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird dazu aufgefordert, sich im Rahmen der Vergabe von gemeinwirtschaft­lichen Leistungen im öffentlichen Verkehr (1370/2007) gemäß den Ausrichtungslinien zu verhalten und Direktvergaben nur äußerst restriktiv zu nutzen und entsprechende ge­setzliche Anpassungen und Klarstellungen im Rahmen des Bundesvergabegesetzes so­wie des ÖPNRV-G vorzunehmen.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schönegger: Das war jetzt Licht und Schatten!)

21.42


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen betreffend Restriktive Vergabe von Direktvergaben im öffentlichen Verkehr

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (841 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 ge­ändert wird (870 d.B.)

Die EU Kommission hat in der Konferenz zur Präsentation ihrer Auslegungsleitlinien für die Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Leistungsverträgen im öffentlichen Verkehr (1370/
2007)
am 18.06.2014 Klartext gesprochen. Nach den europäischen Richtlinien müssen Direktvergaben seit Inkrafttreten der Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnahme bleiben. Direktvergaben sind seit der EU-Verordnung 1370/2007 gesetzlich die Ausnah-


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