Sehr geehrte Damen und Herren, neben zahlreichen administrativen Verbesserungen ermöglicht das neue Eisenbahngesetz erstmals die gesetzliche Verankerung eines integralen Taktverkehrs in Österreich. Für Bahnkunden – und das ist das Wichtigste – bedeutet dieser integrale Taktfahrplan im Endausbau die optimale Abstimmung und Vertaktung aller Bahnverbindungen in ganz Österreich – verbunden mit dem Wissen, dass jede Strecke in fixen Intervallen bedient wird und lästige Lücken im Fahrplan wegfallen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass Österreich das Bahnfahrland Nummer eins in der EU geworden ist, ist das Resultat von gezielten Investitionen in die Infrastruktur und in die Schaffung von brauchbaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der heute zu beschließenden Novelle des Eisenbahngesetzes wird der integrale Taktfahrplan gesetzlich verankert und damit ein weiterer Schritt für die optimale Kundenorientierung der Bahn geschaffen – ein Schritt, der nur befürwortet werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.38
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.
21.38
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wie Vorredner Georg Willi von den Grünen auch schon angeführt hat – ich werde mich auf zwei Themenbereiche konzentrieren –, werden auch wir der vorgeschlagenen Novelle nicht zustimmen. Es gibt dafür zwei relevante Gründe. Herr Minister, ich habe Sie noch nicht ganz überzeugt, aber Sie wissen, ich bin ein großer Fan von Vielfalt und deshalb auch ein großer Fan von Liberalisierung.
Ich möchte auch auf die Ausführungen des Kollegen Heinzl eingehen, der jetzt den relativ staatlichen Betrieb in Österreich mit dem komplett privatisierten in Großbritannien verglichen hat. Es gibt zwei große Unterschiede: Der erste große Unterschied ist, dass die Briten sicherlich vieles nicht richtig gemacht haben – sie haben dann nachgezogen, die Verkehrssicherheit ist dort mittlerweile gewährleistet. Aber schauen wir uns das an: Wir haben Investitionen, vor allem in der Vergangenheit, in die ÖBB nicht gezielt getätigt, sondern wir haben das volle Füllhorn ausgeschüttet.
Wenn wir die Zeit ab 1955 hernehmen und schauen, wie viel wir von damals bis heute in die ÖBB investiert haben, dann sehen wir, das ist mehr als unsere gesamten Staatsschulden. Das heißt, man kann schon sagen: Gezielte Investitionen sind es nicht – zumindest nicht immer – gewesen. (Beifall der Abgeordneten Schmuckenschlager und Schönegger.)
Ein weiterer Punkt, der für mich wesentlich ist, ist Folgender: Die Novelle ist damit begründet, dass es heißt, es soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Normalerweise ist es aber so, dass das BMVIT nicht alle EU-Richtlinien umsetzt.
Da möchte ich jetzt auf einen anderen Punkt eingehen, den auch Kollege Georg Willi bereits genannt hat, nämlich die Frage des Wettbewerbs.
Es ist so, dass es hier auch eine Novellierung der verschiedensten Entgelte gibt, normalerweise in nur eine Richtung, nämlich nach oben. Da ist es wiederum so, dass die Entgelte nur einen einzigen Betreiber, und zwar den Fast-Monopolisten, nicht betreffen, denn die ÖBB bekommen natürlich Subventionen. Sie erhalten ein bestimmtes Mindestmaß an Zuwendungen für jede Strecke, die sie fahren. Alle anderen Betreiber erhalten diese Zuwendung nicht. Damit bekommt nur ein einziger Teilnehmer auf dem Markt subventioniert, was es an Erhöhungen geben wird. Solch einer Novelle können wir nicht zustimmen.
Ein weiterer Punkt, der aus meiner Sicht dagegenspricht, ist der Bereich der Direktvergaben. Wir wissen – und ich werde jetzt nicht die Schweiz als Beispiel nennen, Kollege
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